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Abgabe der Steuererklärung verpasst, bekommt man eine Erinnerung vom Finanzamt?

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    Abgabe der Steuererklärung verpasst, bekommt man eine Erinnerung vom Finanzamt?

    Es geht um folgenden Fall:

    Ein Ehepaar mit Steuerklasse 3 und 5, die Person mit der Steuerklasse 3 war das ganze Jahr berufstätig, die andere Person mit Steuerklasse 5 nur sechs Monate im betreffenden Kalenderjahr, die anderen sechs Monate Bezug von Alg 2.

    Gesetzlich ist man dazu verpflichtet, bei Steuerklasse 3 und 5 eine Steuererklärung abzugeben, wenn beide im betreffenden Kalenderjahr Lohn bezogen haben.

    Es geht um Kalenderjahr 2017 und es wurde bis jetzt keine Steuererklärung dazu abgegeben. Auch kam bis jetzt nie ein Schreiben vom Finanzamt.

    Wie kann das sein? Bekommt man wirklich keine Erinnerung bzw. Aufforderung vom Finanzamt, eine Steuererklärung abzugeben?

    #2
    AW: Abgabe der Steuererklärung verpasst, bekommt man eine Erinnerung vom Finanzamt?

    Zitat von kessie Beitrag anzeigen
    Es geht um folgenden Fall:

    Ein Ehepaar mit Steuerklasse 3 und 5, die Person mit der Steuerklasse 3 war das ganze Jahr berufstätig, die andere Person mit Steuerklasse 5 nur sechs Monate im betreffenden Kalenderjahr, die anderen sechs Monate Bezug von Alg 2.

    Gesetzlich ist man dazu verpflichtet, bei Steuerklasse 3 und 5 eine Steuererklärung abzugeben, wenn beide im betreffenden Kalenderjahr Lohn bezogen haben.

    Es geht um Kalenderjahr 2017 und es wurde bis jetzt keine Steuererklärung dazu abgegeben. Auch kam bis jetzt nie ein Schreiben vom Finanzamt.

    Wie kann das sein? Bekommt man wirklich keine Erinnerung bzw. Aufforderung vom Finanzamt, eine Steuererklärung abzugeben?
    Hallo,

    wo ist der Bezug zu Elster?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Abgabe der Steuererklärung verpasst, bekommt man eine Erinnerung vom Finanzamt?

      Um die Frage des TE zu beantworten:
      Eine zeitnahe Erinnerung an die Abgabe der Erklärung kommt nur dann, wenn das FA auf Grund früherer Einkommensteuererklärungen weiß, dass ein Pflichtveranlagungsgrund besteht und noch eine aktive Steuernummer vorhanden ist.

      Vergessen geht man aber nicht, da in regelmäßigen Abständen auch Prüfläufe hinsichtlich nicht veranlagter Lohnbescheinigungen erfolgen. Diese können aber teils auch erst nach 3-4 Jahren erfolgen.
      Kommt es dann zu einer Nachzahlung hat man auch gleich noch Nachzahlungszinsen an der Backe.

      Jeder Steuerpflichtige ist aber selbst dazu verpflichtet eine Erklärung einzureichen wenn er erkennt, dass eine Pflichtveranlagung vorliegt und sollte in eigenem Interesse nicht auf die Aufforderung durch das FA warten.
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 24.07.2019, 13:34.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar


        #4
        AW: Abgabe der Steuererklärung verpasst, bekommt man eine Erinnerung vom Finanzamt?

        Nachzahlungszinsen fallen im Falle einer Nachzahlung bereits jetzt an, wenn auch nur in geringem Umfang.

        Bei 0,5 % je Monat könnte da bei mehreren Jahren ziemlich viel zusammen kommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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