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Verlustvortrag / -rücktrag Student mit vorheriger Ausbildung

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Verlustvortrag / -rücktrag Student mit vorheriger Ausbildung

    Grundsätzlich ja, soweit keine Lohnersatzleistungen o. Ä. vorlagen (sog. Progressionsvorbehalt). Der Rest des vortragsfähigen Verlustes (wenn der zufällig gleich hoch sein sollte wie die Fortbildungskosten) wird dann automatisch vorgetragen.

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  • ArthurSpooner
    antwortet
    AW: Verlustvortrag / -rücktrag Student mit vorheriger Ausbildung

    Noch eine Frage wegen des Verlustrücktrags:

    hatte 2010 ein zu versteuerndes Einkommen von 11.100 EUR. Festgesetzt wurden 520 EUR.

    Muss ich den Rücktrag auf 3.096 EUR in Zeile 93 Beschränken um die 520 EUR vom letzten Jahr erstattet zu kriegen?

    Geht der Rest (3.500 EUR - 3.096 EUR) automatisch in den Verlustvortrag über???

    Vielen Dank!

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Verlustvortrag / -rücktrag Student mit vorheriger Ausbildung

    ich würde zwei Zeilen formlos zur Steuererklärung ergänzen, dass der Verlustrücktrag von 2011 nach 2010 nur insoweit beantragt wird, dass die Steuer Null wird, also der Grundfreibetrag von 8.004 Euro gerade so unterschritten wird. Der evtl. Rest wird dann automatisch vorgetragen. An der Frist 31.05. nicht stören, das ist keine Ausschlussfrist. Auch die Steuererklärung 2011 selbst hätte theoretisch am 31.05. beim FA sein müssen.

    Und - nicht verwechseln. Sie erhalten nicht die gesamten Fortbildungskosten von 3.500 Euro erstattet. Diese mindern nur das zu versteuernde Einkommen, so dass weniger Steuer anfällt.
    Zuletzt geändert von Kloebi; 16.10.2012, 09:53.

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  • Verlustvortrag / -rücktrag Student mit vorheriger Ausbildung

    Hallo,

    nach meiner Ausbildung habe ich ein Studium zum Wintersemester 2010 begonnen.

    Im Jahr 2010 habe ich meine Steuern erklärt und abzüglich der Erstattung noch ca. 300 EUR steuern gezahlt.

    In 2011 habe ich 200 EUR Steuern gezahlt, da mein Vertrag erst im Laufe des Jahres zu einem 400 EUR Mini-Job umgestellt wurde.

    Die Fortbildungskosten betragen ca 3.500 EUR.

    Jetzt meine Fragen zur Steuererklärung für 2011:

    1. werden neben der Lohnsteuer-Erstattung aus 2011 von 200 EUR auch als verlustrücktrag die 300 EUR aus 2010 erstattet? Werden dann die restlichen 3000 EUR in den Verlustvortrag gestellt?

    2. Wie mach ich das in meiner Steuererklärung kenntlich?
    Muss ich den Rücktrag begrenzen? Muss ich nur die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags (in der Anleitung steht hier die Frist beim 31.5.12??)
    auf dem Mantelbogen ankreuzen oder auch zusätzlich noch Einkommenssteuererklärung?

    Ich hoffe ich habe genug Informationen gegeben, sodass ihr mir helfen könnt!

    Danke!
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