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Rentenbescheid mit einreichen?

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  • Hagen-Gronert
    Ein Gast antwortete
    AW: Rentenbescheid mit einreichen?

    Zitat von korsika Beitrag anzeigen
    Die Daten werden an das Finanzamt von der BFA elektronisch übermittelt. Sie müssen den Rentenbescheid deshalb nicht einreichen.
    Hallo korsika

    gestatten Sie mir bitte Ihren Beitrag wie folgt zu ergänzen:

    die Deutsche Rentenversicherung Bund ist gesetzlich verpflichtet, gemäß
    §22a Einkommensteuergesetz - EStG, Daten betreffend Leistungen aus der Rentenversicherung, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA
    mitzuteilen.

    Von der ZfA werden die Daten an die zuständige Landesfinanzverwaltung
    übermittelt.
    Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 22:41.

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  • Hagen-Gronert
    Ein Gast antwortete
    AW: Rentenbescheid mit einreichen?

    Hallo

    Ein Rentenbescheid bekommt der Rentner zur Information für seine Renten-
    bezüge. Der Rentenbescheid verbleibt beim Rentner.

    Für Steuererklärungen in Rentenangelegenheiten, verlangt das Finanzamt
    eine Bescheinigung/Bestätigung.

    Die Bescheinigung/Bestätigung :----Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt,
    Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr xxxx-----, wird
    von der Deutschen Rentenversicherung Bund, ausgestellt.
    Zuletzt geändert von ; 02.03.2013, 22:40.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Rentenbescheid mit einreichen?

    Hallo uwesteuerelster,

    also korsika meinte, du musst keinen Nachweis einreichen. Aber die Angaben in Anlage R und Anlage Vorsorgeaufwand musst du schon selbst eintragen.

    Tschüß

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  • uwesteuerelster
    antwortet
    AW: Rentenbescheid mit einreichen?

    Danke, dann bräuchte ich auch keine Einträge in Anlage R in Zeile 5 machen und mir die Rechnerei je 1/2 Jahr ersparen für Krankenkasse und Pflege oder wie sieht man das? Weitere Angaben wie Zusatzrente oder Werbekosten habe ich nicht....

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Rentenbescheid mit einreichen?

    Die Daten werden an das Finanzamt von der BFA elektronisch übermittelt. Sie müssen den Rentenbescheid deshalb nicht einreichen.

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  • uwesteuerelster
    hat ein Thema erstellt Rentenbescheid mit einreichen?.

    Rentenbescheid mit einreichen?

    Hallo, muß der Rentenbescheid (BFA) pro Jahr (incl. Änderungen per 1.7.) mit eingereicht werden oder sendet die BFA diese Daten ans Finanzamt ähnlich wie den Lohnsteuerbescheid für Angestellte/Arbeiter?
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