Zitat von korsika
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gestatten Sie mir bitte Ihren Beitrag wie folgt zu ergänzen:
die Deutsche Rentenversicherung Bund ist gesetzlich verpflichtet, gemäß
§22a Einkommensteuergesetz - EStG, Daten betreffend Leistungen aus der Rentenversicherung, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen - ZfA
mitzuteilen.
Von der ZfA werden die Daten an die zuständige Landesfinanzverwaltung
übermittelt.
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