AW: Grundstückskauf / Notarkosten
Eigengenutzter Wohnraum unterliegt nicht der Besteuerung. Kosten dafür können Sie deshalb bei einem Neubau leider nicht geltend machen. Bei einem Altbau können später z. B. Lohnanteile für Renovierungen als Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden.
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Grundstückskauf / Notarkosten
Hallo,
wir haben uns 2012 ein Grundstück gekauft und wollen darauf in diesem Jahr ein Einfamilienhaus für den Eigengebrauch errichten (keine Vermietung).
1. Können wir irgendwelche Kosten vom Grundstückskauf steuerlich geltend machen (z. B. Notarkosten, Grundbuchkosten, Vermessungskosten, Anschlusskosten für Wasser + Kanal, usw.)?
2. Können wir vom Hausbau selbst irgendwelche Kosten steuerlich geltend machen?
Danke für die Hilfe.Stichworte: -
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