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Student Pflicht zur Abgabe

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    so ist es. Wenn sie keinen Steuerberater haben, müssen sie 2012 bis 31.05.13 abgeben.

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  • georg1
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    OK Ok, Ihr habt mich überzeugt. Ich mache einfach eine Erklärung und sende sie ein.
    Eine Frage hätte ich noch , muß ich die jetzt bis 31.5 abgeben oder kann ich mir länger Zeit lassen?


    Vielen Dank

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  • stiller
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    @FIGUL,
    für mich hört es sich so an:
    Meine Eltern haben schon immer mein Zimmer aufgeräumt, wieso sollte ich es jetzt tun?

    @Georg1, weil es endlich Zeit wird, selbst dafür gerade zu stehen, was Du tust, und Glückwunsch an Deinen Vater, der es richtig erkannt hat.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Hallo Georg1,

    warum fragst du überhaupt im Forum, wenn du überzeugt bist, nur falsche Infos zu bekommen. . Bist du ein Troll?

    Gruß FIGUL

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    machen sie, was sie wollen.

    Fakt bleibt: Sie sind der Steuerpflichtige, nicht ihr Vater. Sie müssen unterschreiben, dass die Einkünfte vollständig und wahrheitsgemäß erklärt sind.

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  • georg1
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Aber woher soll denn das Finanzamt nun wissen, dass Ihre Gewinne nun in 2012 nicht explodiert sind ?
    Indem Sie mich nach Kentnissnahme meiner Einkünfte in den Steuererklärungen meiner Eltern zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern z.b.
    Die Tätigkeit die ich wahrnehme und auch die Einkünfte sind ja der Behörde mehrere Jahre detalliert bekannt. Ich habe mich nochmal mit meinen Vater unterhalten. Er hat jedes Jahr eine extra Anlage zu meinen Einkünften geschrieben. Auch mit der genauen Bezeichnung der Tätigkeit und der Schulörtlichkeit. Weiterhin hat er auch die Kontoauszüge beigefügt. Es gab nie Nachfragen oder die Aufforderung einer Meldung oder eine Steuererklärung abzugeben. Wahrscheinlich deshalb weil ich erheblich unter dem Grundfreibetrag liege.

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  • bobobaer
    Ein Gast antwortete
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Wenn man es formal sieht, ist die ESt-Erklärung der Eltern sicherlich keine Anzeige nach §138 AO. Aber das wird nach meiner Erfahrung zumindest bei Kleinstselbständigen eher lax gehandhabt. Genauso weiß aber auch jeder, dass Behördenmühlen langsam mahlen, und es lange dauern kann, bis sie aufwachen, aber dann ganz heftig. Da muss man nur jemand in der Verwandschaft haben, der ins Ausland ausgewandert ist, aber heute (teilweise) deutsche Rente bezieht, der hat noch nie von Neubrandenburg gehört, bis er daher einen netten Brief kriegt, bitte ESt-Erklärung für die Jahre X,Y,Z, und da geht es im Gegensatz zum Neben-dem-Studium-Selbständigen wirklich um Geld.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Aber woher soll denn das Finanzamt nun wissen, dass Ihre Gewinne nun in 2012 nicht explodiert sind ?

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  • georg1
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Ja ab 2012 ist das so, aber duch die Angaben meiner Einkünfte in den Steuererklärungen meiner Eltern seit 4 Jahren , wurde ja das Finanzamt informiert über meineTätigkeit und die Höhe der Einkünfte. Da aber die Einkünfte so gering sind hat es dort niemanden interessiert, sonst hätte ich ja wahrscheinlich schon längst eine Aufforderung gem. 149 AO bekommen.

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  • DC1961-1
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Hallo Georg,

    wir wissen nicht, wie groß IHR Finanzamt ist,
    aber vielleicht ist Ihr Sachbearbeiter ein(e) andere(r) als der allwissende Ihrer werten Eltern.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Hallo,

    ab 2012 sind die Einkünfte eines erwachsenen Kindes nicht mehr relevant

    Gruß FIGUL

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  • georg1
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Also erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Natürlich weiß daß Finanzamt von meinen Einkünften.
    Meine Eltern müssen jedes Jahr eine Steuererklärung machen und darin auch die Einkünfte von mir erklären ( schon seit 4 Jahren ). Dies ist so seit ich 18 Jahre alt bin. Die Sachbearbeiter auf dem Finanzamt haben also immer schon gesehen wie hoch meine Einnahmen sind und das sie immer unter den Grundfreibetrag gelegen haben. Also die Wissen schon, wie hoch meine Einkünfte sind und hätten mich bestimmt aufgefordert wenn das notwendig gewesen wäre.


    Vielen Dank

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  • Kloebi
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Das Finanzamt weiß halt nicht, dass deine Einkünfte so gering sind, dass du theoretisch eigentlich keine Erklärung abgeben musst. Du musst dem FA praktisch nachweisen, dass deine Einkünfte so gering sind. Der einfachste Weg, dies zu tun, ist eine Steuererklärung abzugeben. Dadurch stellt sich erst heraus, dass du es nicht hättest tun müssen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Klares Jein. Mit deiner selbständigen Tätigkeit bist du verpflichtet, das Finanzamt darüber zu informieren, § 138 AO. Bei Versäumung kann das eine Ordnungswidrigkeit sein, § 379 AO. Sobald Du Deiner Pflicht nachkommst, WIRD das Finanzamt Dir eine entsprechende steuernummer erteilen und Dich nach § 149 Abs. 1 Satz 2 AO zur Steuererklärungsabgabe auffordern, jede Wette. Du kannst Dich also schon einmal selisch, geistig und moralisch darauf einstellen und brauchst Dich nicht von der Aufforderung überraschen zu lassen.

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  • georg1
    antwortet
    AW: Student Pflicht zur Abgabe

    Danke für Eure Antworten. Ich hab mich nochmal selbst durch die Gesetze gewühlt und ich denke das ich nicht zur Abgabe verpflichtet bin. Im § 56 Abs 1 Nr 2a ESTDV ist quasi meine Situation beschrieben. Übersetzt steht dort , wenn ich nicht den derzeitig geltenden Grundfreibetrag ( 8004 Euro ) überschreite , bin ich nicht verpflichtet eine abzugeben.
    Im § 25 steht die allgemeine Pflicht, im § 56 die Spezialisierung. Der § 46 betrifft Arbeitnehmer mit verschiedenen Möglichkeiten, dass trifft aber auf mich nicht zu. Der § 149 ESTG beinhaltet die Abgabe nach Aufforderung.

    Ich denke da ich keinen Arbeitslohn beziehe bin ich erst Abgabepflichtig wenn ich über den obigen Grundfreibetrag liege.

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