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Frage zur Steuerklassenkombination und der jährlich anfallenden Einkommenssteuer

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  • selsin
    antwortet
    AW: Frage zur Steuerklassenkombination und der jährlich anfallenden Einkommenssteuer

    Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
    Vom Prinzip her hast Du das richtig verstanden. Grundsätzlich ist es einen Versuch wert, mal durchzurechnen, ob die Getrennte Veranlagung vielleicht günstiger ist. Meistens ist sie das nicht.
    @Elefant: Danke für deine schnelle Antwort. Die Getrennte Veranlagung ist in unserem Fall nicht günstiger.

    @korsika: Danke auch dir für deine schnelle Antwort.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Frage zur Steuerklassenkombination und der jährlich anfallenden Einkommenssteuer

    Vom Grundsatz her ist alles richtig. Die Steuerklassen sind nur unter dem Jahr wichtig für dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeigeber. Mit der Einkommensteuererklärung wird das jährliche Gesamteinkommen dann nur noch mit der Grund- oder Splittingtabelle besteuert - je nach Familienstand und gewählter Veranlagungsart.

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  • Elefant
    antwortet
    AW: Frage zur Steuerklassenkombination und der jährlich anfallenden Einkommenssteuer

    Vom Prinzip her hast Du das richtig verstanden. Grundsätzlich ist es einen Versuch wert, mal durchzurechnen, ob die Getrennte Veranlagung vielleicht günstiger ist. Meistens ist sie das nicht.

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  • Frage zur Steuerklassenkombination und der jährlich anfallenden Einkommenssteuer

    Hallo,

    meine Frau und ich haben im September 2012 geheiratet. Ich hatte gehört, dass man rückwirkend für das gesamte Jahr von der neuen Steuerklassenkombination 3/5 profitieren kann und ich, der die Steuerklasse 3 hat, die monatlich "zu viel" bezahlten Lohnsteuer zurückbekommen würde.

    Ich habe mich nun mit dem Thema näher befasst und habe Folgendes herausgefunden, und würde euch darum bitten zu überprüfen, ob ich das alles richtig verstanden habe:

    1. Was die am Jahresende abzugebenden Einkommenssteuer angeht, besteht zwischen der Steuerklassenkombination 3/5 und 4/4 keinerlei Unterschied. Denn die abzugebende Einkommenssteuer richtet sich nicht nach einer Steuerklasse, sondern nach der sogenannten "Grundtabelle" oder der "Splittingtabelle". Mit der Steuerklasse, die man wählt, sollte man daher versuchen die am Jahresende abzugebenden Einkommenssteuer, die sich aus eine dieser Tabellen bestimmten lässt, so gut zu treffen, sodass für einen keine Nachzahlung entsteht.
    2. Steuerlich gesehen, profitiert man nur deshalb von einer Heirat in demselben Jahr, weil man am Ende des Jahres mit der Einkommenssteuererklärung sich für eine sogenannte "Zusammenveranlagung" entscheiden kann, bei der man dann nach der "Splittingtabelle" besteuert wird. Auch hier wieder spielt die Steuerklassenkombination keine Rolle. Wenn man sich nun für eine "Zusammenveranlagung" entschieden hat und daher nach der Splittingtabelle besteuert wird, fällt die abzugebende Einkommenssteuer insgesamt kleiner aus, wenn zwischen den Ehegatten eine Einkommensdifferenz besteht. Denn bei Individualbesteuerung mit wachsender Einkommensdifferenz fallen immer höhere Steuern an.

    Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten.
    Zuletzt geändert von selsin; 10.03.2013, 11:47.
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