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Honorarkraft und Steuererklärung

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Honorarkraft und Steuererklärung

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Honorartätigkeit in der Jugendarbeit rechnet zu selbständiger Arbeit, Anlage S ist richtig. Der Hauptvordruck muss unabhängig von der Einkunftsart immer ausgefüllt werden.

    Die Frage oder Aussage zum Minijob verstehe ich nicht!

    Bitte Fragen nicht an alte Threads dranhängen, es ist immer besser, ein neues Thema zu eröffnen!
    Alles klar Danke

    Mach ich das nächste mal

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Honorartätigkeit in der Jugendarbeit rechnet zu selbständiger Arbeit, Anlage S ist richtig. Der Hauptvordruck muss unabhängig von der Einkunftsart immer ausgefüllt werden.

    Die Frage oder Aussage zum Minijob verstehe ich nicht!

    Bitte Fragen nicht an alte Threads dranhängen, es ist immer besser, ein neues Thema zu eröffnen!
    neben der selbstständigen Arbeit noch als Minijobler tätig, wollte wissen wie weit es relevant wichtig ist

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo Pott,
    ein pauschal besteuerter Minijob hat nichts in der Steuererklärung verloren.
    Hast du aber dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, dann Anlage N

    Tschüß
    ok danke...

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Honorarkraft und Steuererklärung

    Zitat von Pott Beitrag anzeigen
    + Minijob als 450
    Hallo Pott,
    ein pauschal besteuerter Minijob hat nichts in der Steuererklärung verloren.
    Hast du aber dafür eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten, dann Anlage N

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Honorarkraft und Steuererklärung

    ... für das Jahr 2016 Honorartätigkeit in der Jugendarbeit ? Hauptvordruck und Anlage S ist Richtig oder?

    + Minijob als 450
    Honorartätigkeit in der Jugendarbeit rechnet zu selbständiger Arbeit, Anlage S ist richtig. Der Hauptvordruck muss unabhängig von der Einkunftsart immer ausgefüllt werden.

    Die Frage oder Aussage zum Minijob verstehe ich nicht!

    Bitte Fragen nicht an alte Threads dranhängen, es ist immer besser, ein neues Thema zu eröffnen!

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Honorarkraft und Steuererklärung

    Hallo

    ich hoffe, dass ich hier Richtig bin folgendes: für das Jahr 2016 Honorartätigkeit in der Jugendarbeit ? Hauptvordruck und Anlage S ist Richtig oder?

    + Minijob als 450

    Lieben Dank im Voraus
    Zuletzt geändert von ; 20.09.2018, 14:32.

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  • RxIPHCC
    antwortet
    AW: Honorarkraft und Steuererklärung

    Super, vielen Dank

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Honorarkraft und Steuererklärung

    Dann ist die Anlage S die richtige Anlage.

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  • RxIPHCC
    antwortet
    AW: Honorarkraft und Steuererklärung

    Vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Im Honorarvertrag ist von "freiberufliche Honorarkraft" die Rede. Es ging um die individuelle Förderung von Schülern in einem schulischen Projekt.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Honorarkraft und Steuererklärung

    Was verstehen Sie unter einem Honorarvertrag? Die Anlage S dürfte Ihnen vielleicht weiterhelfen.

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  • RxIPHCC
    hat ein Thema erstellt Honorarkraft und Steuererklärung.

    Honorarkraft und Steuererklärung

    Hallo,

    beim Ausfüllen der Steuererklärung stellt sich mir folgendes Problem:

    Von Januar bis März war ist Student.
    Von April bis August war ich Arbeitslos.
    Von September bis Dezember sozialversicherungspflichitg Beschäftigt.

    Nun habe ich im Juni und Juli insgesamt für 6 Wochen einen Tatigkeit auf Basis eines Honorarvertrags ausgeübt; verdient habe ich in diesem Zeitraum ca. 180 Euro.

    Muss ich diese Tätigkeit in der Steuererklärung angeben? Und wenn ja, wo und wie gebe ich sie an?

    Freue mich über Antworten
    Gruß!
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