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    Krankengeld

    Krankengeld und Übergangsgeld müssen brutto in der Anlage N angegeben werden. Sie sind zwar steuerfrei, werden jedoch auf die Progression Einfluss nehmen. Ich werde dadurch eine Nachzahlung haben. Ehrlich gesagt, verstehe ich das System nicht. Warum kann ich die Sozialversicherungsabgaben für das Krankengeld/Übergangsgeld nirgends absetzen? Das schmälert doch mein Einkommen. Meine Belastungsgrenze ist so hoch, dass ich meine Zuzahlungen, die nicht gerade gering waren, auch nicht geltend machen kann. Also habe ich jetzt für eine schwere Krankheit zusätzlich noch ganz schön Geld liegen lassen müssen.

    #2
    AW: Krankengeld

    Und was hat das mit Elster zu tun?

    Du kannst übrigens natürlich Deine Sozialversicherungsbeiträge - wie jeder Andere auch - steuerlich geltend machen.

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      #3
      AW: Krankengeld

      Sorry, das hat natürlich mit Elster recht wenig zu tun. Vielmehr ging es mir darum, wo welche Dinge eingetragen werden können.
      Trotzdem danke für die Antwort. Die Sozialversicherungsbeiträge können nicht geltend gemacht werden, zumindest lt. Rentenversicherungsträger.

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