AW: Fondsgebundene Rentenversicherung
Hallo
und vielen Dank für die Antworten!
Gruß Gersti
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Fondsgebundene Rentenversicherung
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Ein Gast antworteteAW: Fondsgebundene Rentenversicherung
Hallo Elster-Tester
für Ihre hilfreiche Antwort bedanke ich mich. Ich hatte inhaltlich den Beitrag
von Picard777 nicht verstanden, betreffend dem Höchstbetrag für die Kranken-
Versicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge. Elster-Tester, Sie haben es
mir gut erklärt. ~ ~
Mit freundlichen Grüßen
H A G E N-G R O N E R T
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AW: Fondsgebundene Rentenversicherung
Zitat von Hagen-Gronert Beitrag anzeigenHallo Picard777
irgendwo habe ich gelesen, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge
unbegrenzt absetzbar sind. In Ihrem Beitrag haben Sie erklärt, dass es einen
Höchstbetrag gibt. Ab welcher Beitragshöhe der gesetzlichen Sozialversicherungs-
Beiträge, werden die geleisteten Beiträge nicht mehr steuerlich wirksam?
Mit freundlichen Grüßen
H A G E N-G R O N E R T
Der Höchstbetrag beträgt bei Arbeitnehmer und Beamte 1.900 Euro pro Person und bei Selbständigen 2.800 Euro.
Wird jedoch durch Kranken- und Pflegeversicherung (Basisanteil) schon der Höchstbetrag überschreiten, dann wird jedoch mindestens die Kranken-und Pflegeversicherung angesetzt.
Wird der Höchstbetrag also schon von der Krankenversicherung überschritten, haben Haftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und alle anderen "Sonstigen Vorsorgeaufwendungen" (die Überschrift in der Anlage Vorsorgeaufwand) keine steuerliche Auswirkung mehr.Zuletzt geändert von Elster-Tester; 18.05.2013, 14:39.
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Ein Gast antworteteAW: Fondsgebundene Rentenversicherung
Hallo Picard777
irgendwo habe ich gelesen, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge
unbegrenzt absetzbar sind. In Ihrem Beitrag haben Sie erklärt, dass es einen
Höchstbetrag gibt. Ab welcher Beitragshöhe der gesetzlichen Sozialversicherungs-
Beiträge, werden die geleisteten Beiträge nicht mehr steuerlich wirksam?
Mit freundlichen Grüßen
H A G E N-G R O N E R T
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AW: Fondsgebundene Rentenversicherung
Selbst wenn Du die -theoretisch- absetzen könntest, wäre der Höchstbetrag bei den Versicherungen vermutlich durch die Krankenversicherungsbeiträge erreicht. Oder anders ausgedrückt: Hättest Du die Versicherung in 2004 oder früher begonnen, könntest Du sie zwar eintragen, eine steuerliche Auswirkung würde sich bei den meisten Leuten trotzdem nicht ergeben.
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AW: Fondsgebundene Rentenversicherung
Da seh ich keine Möglichkeit.
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Fondsgebundene Rentenversicherung
Hallo,
kann ich eine private Rentenversicherung - weder Riester noch Rürup, sondern fondsgebundene - irgendwie absetzen? Wir haben sie aber erst nach 2005 begonnen.
Wenn ja, wo kann ich die eintragen?
Mit Dank für die Antworten, die ich erhoffe!
Gruß, GerstiStichworte: -
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