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UStr. auf Dienstleistungen (Freiberufl.) im EU- und nicht EU Ausland

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    UStr. auf Dienstleistungen (Freiberufl.) im EU- und nicht EU Ausland

    Hi,

    ich suche Infos zum folgenden Fall:
    Freiberufler A erbringt eine Dienstleistung (beim Endkunden C im Ausland) für einen inländischen Kunden B, der das dem ausländischen Endkunden C in Rechnung stellt.

    Wie wird die UStr. in der Rechnung von A an B ausgewiesen? (EU/nicht EU)
    Welche Formularzeilen sind dafür vorgesehen? (USt. Voranm./UStr. Jahr)

    Für Infos und GUTE Links bin ich sehr dankbar.

    Gruß
    Zuletzt geändert von dinner4one; 10.06.2013, 14:57.

    #2
    AW: UStr. auf Dienstleistungen (Freiberufl.) im EU- und nicht EU Ausland

    Hallo dinner4one,

    deine Frage zielt auf den Ort der sonstigen Leistung ab, hier mal ein Auszug aus dem Umsatzsteuergesetz->

    § 3a Ort der sonstigen Leistung
    (1) 1Eine sonstige Leistung wird vorbehaltlich der Absätze 2 bis 8 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. 2Wird die sonstige Leistung von einer Betriebsstätte ausgeführt, gilt die Betriebsstätte als der Ort der sonstigen Leistung.

    (2) 1Eine sonstige Leistung, die an einen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird, wird vorbehaltlich der Absätze 3 bis 8Absätze 3 bis 7 und der §§ 3b, 3e und 3f an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. 2Wird die sonstige Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers ausgeführt, ist stattdessen der Ort der Betriebsstätte maßgebend. 3Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend bei einer sonstigen Leistung an eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist.

    (3) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 gilt:

    1.
    1Eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück wird dort ausgeführt, wo das Grundstück liegt. 2Als sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück sind insbesondere anzusehen:

    a)
    sonstige Leistungen der in § 4 Nr. 12 bezeichneten Art,

    b)
    sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Veräußerung oder dem Erwerb von Grundstücken,

    c)
    sonstige Leistungen, die der Erschließung von Grundstücken oder der Vorbereitung, Koordinierung oder Ausführung von Bauleistungen dienen.


    2.
    1Die kurzfristige Vermietung eines Beförderungsmittels wird an dem Ort ausgeführt, an dem dieses Beförderungsmittel dem Empfänger tatsächlich zur Verfügung gestellt wird. 2Als kurzfristig im Sinne des Satzes 1 gilt eine Vermietung über einen ununterbrochenen Zeitraum

    a)
    von nicht mehr als 90 Tagen bei Wasserfahrzeugen,

    b)
    von nicht mehr als 30 Tagen bei anderen Beförderungsmitteln.


    3.
    Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo sie vom Unternehmer tatsächlich erbracht werden:

    a)
    kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen, einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter sowie die damit zusammenhängenden Tätigkeiten, die für die Ausübung der Leistungen unerlässlich sind, an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist,

    b)
    die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung), wenn diese Abgabe nicht an Bord eines Schiffs, in einem Luftfahrzeug oder in einer Eisenbahn während einer Beförderung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets erfolgt,

    c)
    Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und die Begutachtung dieser Gegenstände für einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung ausgeführt wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist.


    4.
    Eine Vermittlungsleistung an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, wird an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt.

    5.
    Die Einräumung der Eintrittsberechtigung zu kulturellen, künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen, sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, wird an dem Ort erbracht, an dem die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird.

    (4) 1Ist der Empfänger einer der in Satz 2 bezeichneten sonstigen Leistungen weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet, wird die sonstige Leistung an seinem Wohnsitz oder Sitz ausgeführt. 2Sonstige Leistungen im Sinne des Satzes 1 sind:

    1.
    die Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Patenten, Urheberrechten, Markenrechten und ähnlichen Rechten;

    2.
    die sonstigen Leistungen, die der Werbung oder der Öffentlichkeitsarbeit dienen, einschließlich der Leistungen der Werbungsmittler und der Werbeagenturen;

    3.
    die sonstigen Leistungen aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer, insbesondere die rechtliche, wirtschaftliche und technische Beratung;

    4.
    die Datenverarbeitung;

    5.
    die Überlassung von Informationen einschließlich gewerblicher Verfahren und Erfahrungen;

    6.
    a)
    die sonstigen Leistungen der in § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h und Nr. 10 bezeichneten Art sowie die Verwaltung von Krediten und Kreditsicherheiten,

    b)
    die sonstigen Leistungen im Geschäft mit Gold, Silber und Platin. 2Das gilt nicht für Münzen und Medaillen aus diesen Edelmetallen;


    7.
    die Gestellung von Personal;

    8.
    der Verzicht auf Ausübung eines der in Nummer 1 bezeichneten Rechte;

    9.
    der Verzicht, ganz oder teilweise eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auszuüben;

    10.
    die Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände, ausgenommen Beförderungsmittel;

    11.
    die sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation;

    12.
    die Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen;

    13.
    die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen;

    14.
    die Gewährung des Zugangs zum Erdgasnetz, zum Elektrizitätsnetz oder zu Wärme- oder Kältenetzen und die Fernleitung, die Übertragung oder Verteilung über diese Netze sowie die Erbringung anderer damit unmittelbar zusammenhängender sonstiger Leistungen.

    (5) Ist der Empfänger einer in Absatz 4 Satz 2 Nr. 13 bezeichneten sonstigen Leistung weder ein Unternehmer, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, und hat er seinen Wohnsitz oder Sitz im Gemeinschaftsgebiet, wird die sonstige Leistung abweichend von Absatz 1 dort ausgeführt, wo er seinen Wohnsitz oder Sitz hat, wenn die sonstige Leistung von einem Unternehmer ausgeführt wird, der im Drittlandsgebiet ansässig ist oder dort eine Betriebsstätte hat, von der die Leistung ausgeführt wird.

    ......das ist nur ein Auszug zur Problematik.
    Daraus wird deutlich, dass man hier qualifizierte Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen sollte. Hier helfen Anwender anderen Anwendern eigentlich bei Problemen mit der elektronischen Steuerklärung.
    Steuerberatung kann und darf hier nicht erfolgen.

    Tschüß

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      #3
      AW: UStr. auf Dienstleistungen (Freiberufl.) im EU- und nicht EU Ausland

      Hallo dinner4one

      jede Menge Infos gibt es hier, bitte bei Google eingeben:

      steuertipp die umsatzsteuer im eu-binnenmarkt - Finanzministerium

      gez. H a g e n - G r o n e r t

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