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Lohnsteuererklärung als Werkstudent

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  • mp-tax
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Danke soweit.

    Also laut Rechnung war der Preis ohne MwSt 377,31 Euro => auf einmal absetzbar.
    Wo trage ich das dann ein in Elster?
    Muss ich diese Rechnung nachreichen?

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Hallo,

    kann auf eimal abgesetzt werden wenn der Preis unter 410€ ohne Mwst war

    Gruß FIGUL

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    über 3 Jahre abzuschreiben.
    Im ersten Jahr zeitanteilig also 10/12
    Ansatz dann nur der berufliche Anteil, zb 50% bei 50% beruflicher Nutzung.

    Kosten x 1/3 x 10/12 x 50% = Ansatz in Steuererklärung

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  • mp-tax
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Also ich habe im "Steuerselbststudium" via Internet viel dazugelernt, kann mir aber die Absetzbarkeit eines Laptops dennoch nicht selbst beantworten.
    Gekauft habe ich das Ding im März 2014 und mein Studium endet aller Voraussicht nach heuer im September.

    Ist dieses Gerät absetzbar bzw. gibt es rechtliche Aspekte die man beachten muss?
    Wo würde man das dann in Elster eingeben?

    Danke!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Zitat von mp-tax Beitrag anzeigen
    Habt ihr vielleicht noch legale Tips auf Lager, was man noch angeben kann, z.B. studentische Krankenversicherung oder Laptop?
    Guck Dich mal im Netz um, da müsste schon was zu finden sein.

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  • mp-tax
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    1) Leider werden die Steuern monatlich einbehalten, d.h. ich bekomme dann schon etwas zurück.
    3) Das macht es ganz schön kompliziert. Dann gebe ich auf jeden Fall immer die Vorlesung und die Übung einer belegten Veranstaltung an und natürlich auch Klausurtage. Hinsichtlich meiner Werkstudententätigkeit ist es so, dass vertraglich von Januar bis März für Montag bis Freitag je 4 Stunden Arbeitszeit vereinbart waren und ab April dann drei feste Arbeitstage pro Woche. Das werde ich dann auch so in der Steuererklärung berücksichtigen. Wie ist das aber, wenn ich an einem bestimmten Tag sowohl zur Arbeit als auch zur Uni gefahren bin, d.h. kann ich dann die einfache Strecke Zuhause->Arbeit und Zuhause->Uni angeben?
    4) Also mein Einkommen im Jahr 2014 liegt wie gesagt deutlich über dem Grundfreibetrag von aktuell 8354 Euro. Wie ist das jetzt mit Werbungskosten und Sonderausgaben?

    Habt ihr vielleicht noch legale Tips auf Lager, was man noch angeben kann, z.B. studentische Krankenversicherung oder Laptop?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
    ich persönlich würde aber auch die Entfernung zum Hauptgebäude der Uni nehmen
    Wäre es nicht richtiger die tatsächlich gefahrene Strecke anzugeben?

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    1) Für ein Bruttogehalt von 8.354 € bekommst du keine Steuern zurück. Es werden erst gar keine Steuern vom Arbeitgeber einbehalten. Zurückbekommen, kannst du nur etwas was du zuvor bezahlt hast.
    2) wie du wo welche Kilometer angibst, klärst du am besten mit deinem Finanzamt. ich persönlich würde aber auch die Entfernung zum Hauptgebäude der Uni nehmen
    3) Pendlerpauschale gibt es nur für die Tage an denen du die Uni tatsächlich aufgesucht hast

    4) ganz wichtig ist natürlich zu klären ob wir uns überhaupt im Bereich der Werbungskosten bewegen oder doch nur Sonderausgaben vorliegen. In letzterem Fall ist jegliche Angabe von Kosten unnötig sofern dein Einkommen eh unter dem Grundfreibetrag liegt.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.12.2014, 13:53.

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  • mp-tax
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Hallo,

    jetzt zum Jahresende habe ich mir ein paar Gedanken über die Steuer gemacht, auch wenn es bis zur Steuererklärung noch eine Weile hin ist.

    Der Hintergrund ist der, dass ich dieses Jahr mit meinem Bruttoeinkommen für Studentenverhältnisse DEUTLICH über der Lohnsteuergrenze liege.
    Also der Grundfreibetrag liegt ja 2014 bei 8354 Euro. Angenommen das Jahreseinkommen beträgt x Euro. Nach meinem Verständnis werden dann x - 8354 Euro versteuert, d.h. für 8354 Euro Bruttogehalt bekomme ich die Steuern zurückgezahlt, oder?

    Da der Differenzbetrag immer noch eine ganze Menge ausmacht, muss ich weiterüberlegen.
    Die Pendlerpauschale gilt ja auch für Studenten, damit kann ich 0,30 Euro je Kilometer zur Universität und zur Werkstudentenstelle für eine einfache Fahrt geltend machen.
    Jetzt hänge ich gedanklich fest:
    -Die Universität ist kein Campus sondern hat an verschiedenen Orten in der Stadt ein Gebäude. Wird dann die Strecke zum Hauptgebäude zugrunde gelegt?
    -Muss ich konkret nachweisen an welchen Tagen ich zur Uni gefahren bin oder gilt pauschal Montag-Freitag?
    -Wie ist das mit der vorlesungsfreien Zeit?
    -Wie sieht das dann mit den Tagen aus, an denen ich zur Werkstudentenstelle gefahren bin?

    Hoffe jemand hilft mir weiter, da ich steuerrechtlich zwei linke Hände habe.

    Vielen Dank!

    Gruß,
    mp-tax
    Zuletzt geändert von mp-tax; 29.12.2014, 13:31. Grund: Rechtschreibung

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  • mp-tax
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ist das wirklich so schwer?
    Dein Beispiel 8000 € Verdienst abzüglich 1000 WK
    bleiben 7000 €. wo ist da was negatives verdient. Du bist in diesem Beispiel immer noch mit 7000 € im Plus. Hast du nochmals WK von 7200 dann bist du negativ im Plus mit 200 €.
    Was ist daran so kompliziert?

    Gruß FIGUL
    Danke, jetzt habe ich es verstanden.

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  • neysee
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Du musst dir klar werden, ob die Kosten des Studiums Werbungskosten oder Sonderausgaben sind.

    Ein Artikel vom 10. Mai 2010 (aktualisiert am 20. September 2012) ist da wenig hilfreich.

    Mehr als
    - zu versteuerndes Einkommen kleiner Grundfrreibetrag: Steuersatz 0
    - wegen Werbungskosten größer Einkünfte, somit negative Einkünfte: Verlustvortrag
    - zum Thema Studium Werbungskosten oder Sonderausgaben aktuelle (!) Rechtslage prüfen
    kann ich nicht sagen.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Hallo,

    Ist das wirklich so schwer?
    Dein Beispiel 8000 € Verdienst abzüglich 1000 WK
    bleiben 7000 €. wo ist da was negatives verdient. Du bist in diesem Beispiel immer noch mit 7000 € im Plus. Hast du nochmals WK von 7200 dann bist du negativ im Plus mit 200 €.
    Was ist daran so kompliziert?

    Gruß FIGUL

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  • mp-tax
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    OK das heißt man kann also nur mit den "Dingen" ein Guthaben erzeugen, die hier gelistet sind: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/typische-werbungskosten-oder-sonderausgaben-fuer-studenten.html

    Jetzt aber nochmal konkret nachgefragt: 2013 habe ich wie gesagt weniger als 8000 Euro verdient. Wenn ich jetzt für 2013 z.B. das Semesterticket angebe, habe ich dann für die Zukunft ein "Guthaben" erzeugt oder nicht?

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  • neysee
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Wenn ich nur für das, was jemand irgendwo irgendwo irgendwann gelesen hat, einen Euro kriegen tät, würde ich reich.

    Nur mal kurz gesagt:

    Ausbildungskosten sind Sonderausgaben und senken ein zu versteuerndes Einkommen, drehen aber niemals die Einkünfte ins Negative. Sobald die Steuer 0 ist, ist sie 0, fertig.

    Bei Werbungskosten kann es negative Einkünfte geben, die würden dann vorgetragen und in der Zukunft verrechnet.

    Ein Guthaben gäbe es also nur, wenn die Kosten Werbungskosten sind, und diese die Einkünfte übersteigen, Vorher ist jedweder Gedanke zu diesem Thema verschwendet.

    Zum Thema Sonderausgaben oder Werbungskosten gibt es genug Stoff zum Nachlesen, allerdings sollte man darauf achten, dass die aktuelle Rechtslage abgedeckt ist.

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  • mp-tax
    antwortet
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Also mein Einkommen für 2013 liegt unter 8000 Euro. Jetzt habe ich aber irgendwo gelesen, dass man möglichst viel angeben soll, weil man damit quasi ein "Guthaben" erzeugt und im 1. Berufsjahr nach dem Studium kaum Steuern zahlen muss. Ist das so richtig?

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