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Lohnsteuererklärung als Werkstudent

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    Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Hallo,

    ich wollte soeben zum ersten Mal in meinem Leben eine Lohnsteuererklärung ausfüllen, wurde aber vom Umfang und den Details der Formulare erschlagen. Deshalb bitte ich dringend um Hilfe!

    In Erfahrung bringen konnte ich, dass eigentlich das Hauptformular und die Anlage N in meinem Fall genügen. Jetzt habe ich aber diverse Probleme:

    1.) Wo gebe ich den Steuerfreibetrag für 2013 ein?
    2.) Ich bekomme Zinsen über ein Tagesgeldkonto. Dort habe ich bereits den Sparerfreibetrag eingegeben, sodass keine Steuern abgeführt werden. Muss ich die Zinserträge auch in meiner Lohnsteuererklärung erwähnen?
    3.) Jetzt habe ich auf einer Website gelesen, dass man auch so Dinge wie z.B. den Erwerb eines Laptops angeben kann. Stimmt das und wenn ja, in welchem Formular gibt man das an?

    Vielen Dank!

    Gruß,
    Michael

    #2
    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

    Welche Software verwendest Du denn? Die Anlage Vorsorgeaufwand sollte man natürlich auf alle Fälle mit ausfüllen bei der Lohnsteu, äh, falsch, Einkommensteuererklärung.

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      #3
      AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

      1) Welchen Freibetrag meinst du?
      2) Nein.
      3) Wenn du den Laptop beruflich nutzt, dann Anlage N - Werbungskosten
      Mfg

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        #4
        AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

        Danke erstmal.

        Ich verwende keine Software, sondern fülle das im Browser aus.
        Als Freibetrag meine ich für 2013 die 8130 Euro, wobei ich nicht weiß, wie dieser Freibetrag korrekt heißt.
        Den Laptop nutze ich nicht beruflich, sondern nur für das Studium bzw. privat; sollte ich ihn in der Erklärung angeben?

        Wichtig wäre mir zu wissen, in welcher Anlage der Freibetrag angegeben wird. Inzwischen habe ich auch gelesen, dass man sogar ein Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel angeben kann; stimmt das (in meinem Fall wäre das München)?

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          #5
          AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

          Hallo mp-tax,

          ~~~Als Freibetrag meine ich für 2013 die 8130 Euro~~~
          Das ist die Lohnsteuergrenze, d.h. bis zu dieser Höhe fallen keine Steuern an.
          http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/freibetraege-2013-die-lohnsteuergrenzen-der-steuerklassen/
          Dieser "Freibetrag" wird nirgendwo eingetragen.

          Werbungskosten für Fahrten etc. in der Anlage N.
          Gruß, Basteltyp

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          ***Datensicherung schont Nerven und sichert die Freizeit***

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            #6
            AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

            Zitat von mp-tax Beitrag anzeigen
            Wichtig wäre mir zu wissen, in welcher Anlage der Freibetrag angegeben wird. Inzwischen habe ich auch gelesen, dass man sogar ein Semesterticket für die öffentlichen Verkehrsmittel angeben kann; stimmt das (in meinem Fall wäre das München)?
            Der Grundfreibetrag wurde noch nie eingetragen, der ist in der Steuertabelle mit drin.

            Natürlich zählen zu den Ausbildungskosten das Semesterticket ebenso wie anteilig ein Laptop. Nur sollte man sich klar machen, dass das nur insoweit Sinn macht, als das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Denn der Steuersatz auf 8000 Euro und 8000 Euro minus X ist in beiden Fällen 0.

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              #7
              AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

              Also mein Einkommen für 2013 liegt unter 8000 Euro. Jetzt habe ich aber irgendwo gelesen, dass man möglichst viel angeben soll, weil man damit quasi ein "Guthaben" erzeugt und im 1. Berufsjahr nach dem Studium kaum Steuern zahlen muss. Ist das so richtig?

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                #8
                AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

                Wenn ich nur für das, was jemand irgendwo irgendwo irgendwann gelesen hat, einen Euro kriegen tät, würde ich reich.

                Nur mal kurz gesagt:

                Ausbildungskosten sind Sonderausgaben und senken ein zu versteuerndes Einkommen, drehen aber niemals die Einkünfte ins Negative. Sobald die Steuer 0 ist, ist sie 0, fertig.

                Bei Werbungskosten kann es negative Einkünfte geben, die würden dann vorgetragen und in der Zukunft verrechnet.

                Ein Guthaben gäbe es also nur, wenn die Kosten Werbungskosten sind, und diese die Einkünfte übersteigen, Vorher ist jedweder Gedanke zu diesem Thema verschwendet.

                Zum Thema Sonderausgaben oder Werbungskosten gibt es genug Stoff zum Nachlesen, allerdings sollte man darauf achten, dass die aktuelle Rechtslage abgedeckt ist.

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                  #9
                  AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

                  OK das heißt man kann also nur mit den "Dingen" ein Guthaben erzeugen, die hier gelistet sind: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-tipps/artikel/typische-werbungskosten-oder-sonderausgaben-fuer-studenten.html

                  Jetzt aber nochmal konkret nachgefragt: 2013 habe ich wie gesagt weniger als 8000 Euro verdient. Wenn ich jetzt für 2013 z.B. das Semesterticket angebe, habe ich dann für die Zukunft ein "Guthaben" erzeugt oder nicht?

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                    #10
                    AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

                    Hallo,

                    Ist das wirklich so schwer?
                    Dein Beispiel 8000 € Verdienst abzüglich 1000 WK
                    bleiben 7000 €. wo ist da was negatives verdient. Du bist in diesem Beispiel immer noch mit 7000 € im Plus. Hast du nochmals WK von 7200 dann bist du negativ im Plus mit 200 €.
                    Was ist daran so kompliziert?

                    Gruß FIGUL
                    Gruß FIGUL

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

                      Du musst dir klar werden, ob die Kosten des Studiums Werbungskosten oder Sonderausgaben sind.

                      Ein Artikel vom 10. Mai 2010 (aktualisiert am 20. September 2012) ist da wenig hilfreich.

                      Mehr als
                      - zu versteuerndes Einkommen kleiner Grundfrreibetrag: Steuersatz 0
                      - wegen Werbungskosten größer Einkünfte, somit negative Einkünfte: Verlustvortrag
                      - zum Thema Studium Werbungskosten oder Sonderausgaben aktuelle (!) Rechtslage prüfen
                      kann ich nicht sagen.

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                        #12
                        AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

                        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        Ist das wirklich so schwer?
                        Dein Beispiel 8000 € Verdienst abzüglich 1000 WK
                        bleiben 7000 €. wo ist da was negatives verdient. Du bist in diesem Beispiel immer noch mit 7000 € im Plus. Hast du nochmals WK von 7200 dann bist du negativ im Plus mit 200 €.
                        Was ist daran so kompliziert?

                        Gruß FIGUL
                        Danke, jetzt habe ich es verstanden.

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                          #13
                          AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

                          Hallo,

                          jetzt zum Jahresende habe ich mir ein paar Gedanken über die Steuer gemacht, auch wenn es bis zur Steuererklärung noch eine Weile hin ist.

                          Der Hintergrund ist der, dass ich dieses Jahr mit meinem Bruttoeinkommen für Studentenverhältnisse DEUTLICH über der Lohnsteuergrenze liege.
                          Also der Grundfreibetrag liegt ja 2014 bei 8354 Euro. Angenommen das Jahreseinkommen beträgt x Euro. Nach meinem Verständnis werden dann x - 8354 Euro versteuert, d.h. für 8354 Euro Bruttogehalt bekomme ich die Steuern zurückgezahlt, oder?

                          Da der Differenzbetrag immer noch eine ganze Menge ausmacht, muss ich weiterüberlegen.
                          Die Pendlerpauschale gilt ja auch für Studenten, damit kann ich 0,30 Euro je Kilometer zur Universität und zur Werkstudentenstelle für eine einfache Fahrt geltend machen.
                          Jetzt hänge ich gedanklich fest:
                          -Die Universität ist kein Campus sondern hat an verschiedenen Orten in der Stadt ein Gebäude. Wird dann die Strecke zum Hauptgebäude zugrunde gelegt?
                          -Muss ich konkret nachweisen an welchen Tagen ich zur Uni gefahren bin oder gilt pauschal Montag-Freitag?
                          -Wie ist das mit der vorlesungsfreien Zeit?
                          -Wie sieht das dann mit den Tagen aus, an denen ich zur Werkstudentenstelle gefahren bin?

                          Hoffe jemand hilft mir weiter, da ich steuerrechtlich zwei linke Hände habe.

                          Vielen Dank!

                          Gruß,
                          mp-tax
                          Zuletzt geändert von mp-tax; 29.12.2014, 14:31. Grund: Rechtschreibung

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                            #14
                            AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

                            1) Für ein Bruttogehalt von 8.354 € bekommst du keine Steuern zurück. Es werden erst gar keine Steuern vom Arbeitgeber einbehalten. Zurückbekommen, kannst du nur etwas was du zuvor bezahlt hast.
                            2) wie du wo welche Kilometer angibst, klärst du am besten mit deinem Finanzamt. ich persönlich würde aber auch die Entfernung zum Hauptgebäude der Uni nehmen
                            3) Pendlerpauschale gibt es nur für die Tage an denen du die Uni tatsächlich aufgesucht hast

                            4) ganz wichtig ist natürlich zu klären ob wir uns überhaupt im Bereich der Werbungskosten bewegen oder doch nur Sonderausgaben vorliegen. In letzterem Fall ist jegliche Angabe von Kosten unnötig sofern dein Einkommen eh unter dem Grundfreibetrag liegt.
                            Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.12.2014, 14:53.
                            Mit freundlichen Grüßen

                            Beamtenschweiß
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                              #15
                              AW: Lohnsteuererklärung als Werkstudent

                              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                              ich persönlich würde aber auch die Entfernung zum Hauptgebäude der Uni nehmen
                              Wäre es nicht richtiger die tatsächlich gefahrene Strecke anzugeben?

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