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Vorauszahlungssoll?

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    #16
    AW: Vorauszahlungssoll?

    Zum Vorauszahlungsoll auch eine Frage, folgendes Szenario: Bei der Umsatzsteuererklärung für 2014 war der Wert unter "Noch an die Finanzkasse zu entrichten" (Zeile 109) positiv, in dem Fall musste man anschließend, d.h. im Jahr 2015, natürlich diesen Betrag an das Finanzamt überweisen.

    Verstehe ich die Erläuterungen zum Vorauszahlungssoll richtig, dass man DIESEN Betrag nicht in der Zeile 108 ("Vorauszahlungssoll 2015") berücksichtigen darf, sondern nur die Beträge (Umsatzsteuer minus Vorsteuer), die tatsächlich FÜR das Jahr 2015(!) an das Finanzamt überwiesen wurden? Danke.

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      #17
      AW: Vorauszahlungssoll?

      Genau. Das VORauszahlungssoll ergibt sich nur aus den VORanmeldungen für das entsprechende Jahr.

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        #18
        AW: Vorauszahlungssoll?

        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Genau. Das VORauszahlungssoll ergibt sich nur aus den VORanmeldungen für das entsprechende Jahr.
        Danke.

        In der EÜR gibt es einen ähnlichen Posten, Zeile 49: "An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer". Dazu steht in der Eingabehilfe: "Die aufgrund der Umsatzsteuervoranmeldungen oder aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung an das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer ist hier einzutragen."

        D.h. besagter Betrag muss HIER berücksichtigt werden, korrekt?

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          #19
          AW: Vorauszahlungssoll?

          Ja. Und die Vorauszahlungen, die IM Jahr 2015 entrichtet wurden.

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            #20
            AW: Vorauszahlungssoll?

            Danke nochmals.

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