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ich habe jetzt schon eine Weile gesucht und leider kein passendes Beispiel gefunden.
Ich bin Werkstudent (Steuerklasse 1), mein Einkommen liegt aber unter dem Steuerfreibetrag von 2013.
Eine Ausbildung habe ich schon abgeschlossen und jetzt studiere ich (Erststudium).
-> Sind die Fahrtkosten zur Uni/FH dann Werbungskosten (Fortbildungskosten)? Hier gehts um 100km täglich.
-> Fällt der Studentenwerksbeitrag (ist ohne Fahrkarte) auch unter Werbungskosten?
Hier mal ein Zahlenbeispiel:
Bruttoarbeitslohn 2013: 7000 Euro
Nachweißbare Werbungskosten (incl. Fahrtkosten zur Uni/FH): 1700 Euro
-> Sollte ich diese Werbungskosten angeben oder ist das in diesem Fall sinnlos, da ich ja sowieso unter dem Steuerfreibetrag bin und nicht mehr als 7000 Euro Werbungskosten habe (aufschub ins nächste Jahr).
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