AW: Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer
Habe hier ein paar Infos gefunden: http://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/kirchensteuerabzug-zur-kapitalertragsteuer-ab-2015/automatisiertes-verfahren-ab-2015_168_233150.html
Des weiteren habe ich auf der Internetseite des BZSt ein paar Infos gefunden, die Ihre Fragen zumindest tw. beantworten: www.bzst.de -> in der Wolke auf "Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer" , dann erscheint allgemeiner Text. In der Navi-Leiste vielleicht auch auf die anderen Unterbereiche gehen.
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Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer
Hallo,
ab 01.09.2014 müssen Kapitalgesellschaften die Kirchensteuermerkmale ihrer Gesellschafter über das BZSTOnline-Portal erfragen. Hierfür muss jede Gesellschaft einen "Antrag auf Registrierung zur elektronischen Übermittlung von Daten im Verfahren nach §51a Absatz 2c des Einkommensteuergesetzes über das BZStOnline-Portal" stellen. Kann ich mit meinem Elster-Zertifikat als Steuerberater diese Aufgabe für meine Mandanten erledigen? Muss trotzdem jede Kapitalgesellschaft diesen Antrag stellen?Stichworte: -
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