Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinunternehmen und ALG2

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinunternehmen und ALG2

    Hallo,
    letztes Jahr hatte ich als Kleinunternehmer Einkünfte und habe zusätzlich aufstockend ALG2 erhalten.
    Meine Frage: Muss ich das ALG2 auf der Steuererklärung angeben? Kommt das mit auf die Einnahmen/Ausgaben Rechnung, oder wird das anders angegeben.
    Sind als Belege für das Finanzamt die Neuberechnungen des ALG2 auf Grundlage der vorläufigen und abschließenden Angaben richtig?
    Ich bin mit der Sache sehr unsicher, habe es schon einige Zeit vor mich her geschoben und hoffe, dass hier jemand Rat weiß.

    Viele Grüße, vicugo

    #2
    AW: Kleinunternehmen und ALG2

    Hallo,

    ALG 2 fällt nicht unter den Progressionsvorbehalt.
    D.h.: Es wird NICHT angegeben

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmen und ALG2

      Danke für die schnelle Antwort!

      Kommentar

      Lädt...
      X