Zitat von hanif786
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Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)
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AW: Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)
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AW: Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)
Selbstnutzung - nein!
Vermietung - ja.
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AW: Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)
Kann ich die Wohnung somit ab dem Jahr 2013 steuerlich, linear abschreiben!?
Play Free Chess OnlineZuletzt geändert von hanif786; 26.01.2016, 08:15.
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AW: Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)
Hallo,
hier geht es um die Anwendung "Elster" und nicht um steuerliche Beratung..............
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9stone9 hat ein Thema erstellt Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend).Eigentumswohnung steuerlich absetzen (erst eigengenutzt, jetzt leerstehend)
Hallo,
ich habe mit meiner Lebensgefährtin 2008 eine Eigentumswohnung erworben, welche wir bis 05.2013 selbst genutzt haben (daher keine Anbschreibung in den letzten Jahren). Seit Juni 2013 steht die Wohnung nun leer und soll vermietet werden, was sich selbst mit einem Makler als nicht so einfach heraus gestellt hat.
Kann ich die Wohnung somit ab dem Jahr 2013 steuerlich, linear abschreiben!?
Kann ich die Maklerkosten und die Grunderwerbssteuer zu irgend einem Anteil noch mit ansetzten?
Ist eine Abschreibung möglich, auch wenn keine Einnahmen aus Vermietung erzielt wurden? (andere Einkünfte vorhanden)
Muss ich für die 5 Jahre der Eigennutzung irgendwelche Minderungsfaktoren berücksichtigen (Kaufpreis - anteiligem Bodenwert - "Minderungsfaktor"?)??
Mir stellen sich zu diesem komplexen Thema also viele, viele Fragen und ich hoffe, dass mir hier jemand mit Rat und Fachwissen beistehen kann!!
Vielen Dank im Voraus,
9stone9Stichworte: -
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