AW: Bescheiddatenabruf nicht möglich
Anfrage diesbezüglich an die Elster-Hotline per Telefon und nun auch noch per eMail habe ich gerade gestellt.
Werde auch mal bei der Akademischen Arbeitsgemeinschaft nachfragen.
@L.E. Fant: Interessanter Einwurf, woher hast Du diese Info? Welche Maßnamen sind zur Behebung dieses Problems anzuraten?
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Bescheiddatenabruf nicht möglich
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AW: Bescheiddatenabruf nicht möglich
Da war doch was ... hab's tatsächlich wieder gefunden: bei Erklärungen, die nach dem 21. August gesendet wurden, scheint in Einzelfällen die Bescheiddatenabholung nicht zu funktionieren. Schon beim Senden wurde dabei wohl ein falscher Schlüssel erzeugt, so dass in diesen Fällen auch durch eine neue Version nicht abgeholfen werden kann.
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AW: Bescheiddatenabruf nicht möglich
Hallo Ozymandias,
grundsätzlich funktioniert die Bescheiddatenabholung indem die gespeicherte Erklärung mit dem Programm mit dem sie versendet wurde geöffnet wird und die Bescheiddatenabholfunktion benutzt wird.
Bei dir hat es für einen Bescheid geklappt und für einen nicht.
Erster Ansprechpartner für dich ist der Support deiner verwendeten Software, insofern wirst du wahrscheinlich auch von der ELSTER-Hotline keine andere Auskunft bekommen.
Ihre technischen Fragen richten Sie bitte an:
E-Mail: hotline@elster.de
Telefon: 0800 52 35 055
Für Anrufer aus dem Ausland: +49 180 5 23 50 55
Hinweis: Fragen zum Steuerrecht und zum Ausfüllen von Formularen können hier nicht beantwortet werden.
Das Callcenter ist von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag sowie an bundeseinheitlichen Feiertagen von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr erreichbar.
P.S. wenn mein Auto Skoda kaputt ist bin ich bei einer Skoda Werkstatt bestimmt am besten aufgehoben, in einer BMW Werkstatt mit meinem BMW usw.
Tschüß
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AW: Bescheiddatenabruf nicht möglich
Habe hier ein ähnliches Problem:
Ende August die elektronische Steuererklärung für 2012 und 2013 mit "Steuersparerklärung" von der Akademischen Arbeitsgemeinschaft gemacht und online per Elster abgeschickt.
Am 11.9. bekam ich zwei eMails (eine für Est. 2012 und eine für Est. 2013):
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerbehörde (Bayern) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 2013) zur Abholung bereitgestellt.
Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 11.09.2014
auf Ihren PC herunterladen!
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
www.elster.de
HINWEIS:
Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie bei der Datenübermittlung z.B. Ihrer Steuererklaerung die Mailbenachrichtigung
auf diese E-Mailadresse gewünscht haben.
Bei Steuerbescheiden ist allein die Papierausfertigung rechtlich relevant.
Nachfragen bei den "Elster-Fachleuten" des zust. Finanzamtes enden in vagen Äußerungen, wie "da müssen Sie sich an dien HErsteller der Steuererklärungssoftware wenden" oder "wenn sie direkt mit Elster-Forumlar gearbeitet hätten, dann könnte ich Ihnen helfen...". Anscheinend verspürt man da wenig Lust, der Sache nachzugehen.
Inzw. sind die schriftlichen BEscheide für 2012 und 2013 per Post eingetroffen, aber zum genauen Vergleich zwischen BEscheid und BErechnung der Steuersoftware würde ich für 2013 auch gerne die Bescheiddaten direkt via Elster ins Steuerprogramm einlesen und mir das mühevolle Zusammensuchen und Abtippen der einzelnen Posten aus dem schriftlichen BEscheid ersparen.
Gibts da direkt bei Elster über das Onlineportal eine Funktion, die Daten abzurufen? Gibts eine Hotline zu diesem Thema? Hatjemand ähnliches erlebt und wie ist es ausgegangen?
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AW: Bescheiddatenabruf nicht möglich
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenNein. Auch wenn ich die Formulierung in meinem Kopf nicht mehr zusammen kriege, es wird meiner Meinung nach konkret auf 'ihr Steuerprogramm' o. ä. hingewiesen.
Originaltext:
Sehr geehrte Damen und Herren,
für Sie wird von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerbehörde (xxx) über das Verfahren ELSTER in Kürze eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid 20xx) zur Abholung bereitgestellt.
Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem xx.xx.20xx
auf Ihren PC herunterladen!
Sollten Sie die Daten nicht abholen, so werden diese nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - bitte antworten Sie nicht an diese Mailadresse.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung
www.elster.de
HINWEIS:
Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie bei der Datenübermittlung z.B. Ihrer Steuererklaerung die Mailbenachrichtigung
auf diese E-Mailadresse gewünscht haben.
Bei Steuerbescheiden ist allein die Papierausfertigung rechtlich relevant.
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AW: Bescheiddatenabruf nicht möglich
Zitat von Sansibar Beitrag anzeigenso dass man meinen könnte, man müsste sich auf elster.de einloggen
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AW: Bescheiddatenabruf nicht möglich
Danke für die schnelle Hilfe! Mir war leider nicht klar, dass ich, wenn ich die Steuererklärung mit Elsterformular gemacht habe, nur dort die Bescheiddaten abholen kann. Die E-Mail sagt das zwar, aber leider nicht leicht verständlich, sondern lediglich allgemein, so dass man meinen könnte, man müsste sich auf elster.de einloggen und dort die Bescheiddaten abrufen.
Nochmals vielen Dank.
PS: Vielleicht kann man ja den Text in der E-Mail auch für "Blitzmerker" verständlich formulieren - nicht alle Elsteranwender sind so schlau wie die Elstermacher.
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AW: Bescheiddatenabruf nicht möglich
Hallo Sansibar,
ich gehe davon aus, dass du mit Elsterformular arbeitest ?
Du musst deine gespeicherte und versendete Erklärung öffnen und dann unter dem Button Datenübermittlung -> Steuerbescheiddaten vom Finanzamt abholen.
Kommt dann eine Fehlermeldung ?
Oder was funktioniert bei dir nicht ?
Tschüß
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Bescheiddatenabruf nicht möglich
Per E-mail wird darauf hingewiesen, dass Bescheiddaten (EST 2013) ab dem 15.09.2014 zur Verfügung stehen und unter ELSTER abgeholt werden können. Dort ist aber weit und breit nichts zu finden. Warum?
Kann denn das nicht etwas genauer in der E-Mail dargestellt werden?Stichworte: -
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