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Festsetzung des Steuerbescheides / Arbeitnehmer Sparzulage

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    Festsetzung des Steuerbescheides / Arbeitnehmer Sparzulage

    Hallo Community!

    Ich hoffe, dass mir vielleicht hier jemand eine klare Auskunft erteilen kann.

    Zu mir: bin seit 2012 Beamter mit freier Heilfürsorge und noch in Ausbildung / Studium und habe einen Bausparvertrag. Für diesen wollte ich die Arbeitnehmer SParzulage beantragen - soweit alles gelesen und eingetragen und abgeschickt.

    Vor paar Tagen erhielt ich Post vom FA, dass ich Steuern nachzahlen müsse (knapp 250 Euro / 280 habe ich Bereits bezahlt, bei einem Brutto von knapp 12500 Euro). Verwundert wie ich war - da ich ja nur die Sparzulage beantragen wollte, kontaktierte ich das FA und fragte nach. Die Dame schilderte mir, dass dies das normale Prozedere sei und ich die Summe nachzahlen müsse und hat mir die Tipps gegeben noch zu versuchen Werbungskosten und etwaige Sonderausgaben geletend zu machen.

    Meine Frage nun:

    Ich habe kaum Werbungskosten - übern Kopf geschlagen, würde ich den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag nicht übersteigen, ggf. durch die Sonderausgaben (Versicherungen) einige wenige hundert Euro reduzieren. Lohnt sich somit überhaupt die Erstellung und die Bearbeitung?

    Wenn ich im nächsten Jahr die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht beantrage und, wie mir die Dame am Telefon des FA mitteilte, nie mich an das FA gewandt hätte auch nie etwas nachzahlen müsse, somit nichts geltend mache - wird sich das FA bei mir melden um die Steuern, die ich dieses Jahr zahlen soll auch in den nächsten Jahren zahlen müsste? Sprich - wird sich das FA bei mir melden - oder kann ich, für meine Unwissenheit und erste Berühurng mit dem Steuerrecht die 250 Euro Steuern dieses Jahr zahlen und die folgenden Jahre diesem entrinnen?

    Ich hoffe, dass ihr meine Probleme versteht ;-) und bedanke mich bereits im Voraus!

    Grüße, Jan

    #2
    AW: Festsetzung des Steuerbescheides / Arbeitnehmer Sparzulage

    @ laBam


    Sie sind im Unterforum für Arbeitgeber.

    Man muss bei den Unterforen den jeweiligen Erklärungstext lesen, und
    dann das zutreffende Unterforum für sein Thema auswählen.

    Kommentar


      #3
      AW: Festsetzung des Steuerbescheides / Arbeitnehmer Sparzulage

      Erstmal schauen, warum es zu einer Nachzahlung kam.

      Allerdings ist eine solche beim Szenario Junger Beamter nicht unwahrscheinlich, wegen der bekannten Problematik, dass beim Lohnsteuerabzug eine Mindestvorsorgepauschale berücksichtigt wird, die insbes. bei jungen Beamten, die keine ALV und nur geringe Beiträge zur PKV zahlen, zu hoch ist. Falls dies der Grund ist, besteht eine Pflicht zur Abgabe der ESt-Erklärung. Dazu, wie wahrscheinlich es ist, dass dem FA in Fall der Nichtabgabe dies auffällt, treffe ich bewusst keine Aussage.

      Wenn die WK unterhalb der Pauschale liegen, macht es keinen Sinn, diese einzeln zu erklären. Das Angeben von Versicherungen, um die Lücke zwischen Mindestvorsorgepauschale und dem realen Vorsorgeaufwand zu verringen, ist aber sicher eine gute Idee.

      PS: Abgesehen davon, dass das Ganze letztlich nichts mit Elster zu tun hat, ist die Frage noch thematisch falsch eingeordnet.

      Kommentar


        #4
        AW: Festsetzung des Steuerbescheides / Arbeitnehmer Sparzulage

        Zitat von laBam Beitrag anzeigen
        Wenn ich im nächsten Jahr die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht beantrage und, wie mir die Dame am Telefon des FA mitteilte, nie mich an das FA gewandt hätte auch nie etwas nachzahlen müsse, somit nichts geltend mache - wird sich das FA bei mir melden um die Steuern, die ich dieses Jahr zahlen soll auch in den nächsten Jahren zahlen müsste? Sprich - wird sich das FA bei mir melden - oder kann ich, für meine Unwissenheit und erste Berühurng mit dem Steuerrecht die 250 Euro Steuern dieses Jahr zahlen und die folgenden Jahre diesem entrinnen?
        Da du nun weißt, dass du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bist, nennt man das ganze dann Steuerhinterziehung, für den Fall dass du das nächste Jahr keine Steuererklärung abgeben solltest (vorausgesetzt, an an der Einkommenssituation ändert sich nichts) und für den Fall, dass das Finanzamt dich nicht schon vorher schätzt (mit Verspätungszuschlägen).
        Mfg

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