Hallo Community!
Ich hoffe, dass mir vielleicht hier jemand eine klare Auskunft erteilen kann.
Zu mir: bin seit 2012 Beamter mit freier Heilfürsorge und noch in Ausbildung / Studium und habe einen Bausparvertrag. Für diesen wollte ich die Arbeitnehmer SParzulage beantragen - soweit alles gelesen und eingetragen und abgeschickt.
Vor paar Tagen erhielt ich Post vom FA, dass ich Steuern nachzahlen müsse (knapp 250 Euro / 280 habe ich Bereits bezahlt, bei einem Brutto von knapp 12500 Euro). Verwundert wie ich war - da ich ja nur die Sparzulage beantragen wollte, kontaktierte ich das FA und fragte nach. Die Dame schilderte mir, dass dies das normale Prozedere sei und ich die Summe nachzahlen müsse und hat mir die Tipps gegeben noch zu versuchen Werbungskosten und etwaige Sonderausgaben geletend zu machen.
Meine Frage nun:
Ich habe kaum Werbungskosten - übern Kopf geschlagen, würde ich den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag nicht übersteigen, ggf. durch die Sonderausgaben (Versicherungen) einige wenige hundert Euro reduzieren. Lohnt sich somit überhaupt die Erstellung und die Bearbeitung?
Wenn ich im nächsten Jahr die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht beantrage und, wie mir die Dame am Telefon des FA mitteilte, nie mich an das FA gewandt hätte auch nie etwas nachzahlen müsse, somit nichts geltend mache - wird sich das FA bei mir melden um die Steuern, die ich dieses Jahr zahlen soll auch in den nächsten Jahren zahlen müsste? Sprich - wird sich das FA bei mir melden - oder kann ich, für meine Unwissenheit und erste Berühurng mit dem Steuerrecht die 250 Euro Steuern dieses Jahr zahlen und die folgenden Jahre diesem entrinnen?
Ich hoffe, dass ihr meine Probleme versteht ;-) und bedanke mich bereits im Voraus!
Grüße, Jan
Ich hoffe, dass mir vielleicht hier jemand eine klare Auskunft erteilen kann.
Zu mir: bin seit 2012 Beamter mit freier Heilfürsorge und noch in Ausbildung / Studium und habe einen Bausparvertrag. Für diesen wollte ich die Arbeitnehmer SParzulage beantragen - soweit alles gelesen und eingetragen und abgeschickt.
Vor paar Tagen erhielt ich Post vom FA, dass ich Steuern nachzahlen müsse (knapp 250 Euro / 280 habe ich Bereits bezahlt, bei einem Brutto von knapp 12500 Euro). Verwundert wie ich war - da ich ja nur die Sparzulage beantragen wollte, kontaktierte ich das FA und fragte nach. Die Dame schilderte mir, dass dies das normale Prozedere sei und ich die Summe nachzahlen müsse und hat mir die Tipps gegeben noch zu versuchen Werbungskosten und etwaige Sonderausgaben geletend zu machen.
Meine Frage nun:
Ich habe kaum Werbungskosten - übern Kopf geschlagen, würde ich den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag nicht übersteigen, ggf. durch die Sonderausgaben (Versicherungen) einige wenige hundert Euro reduzieren. Lohnt sich somit überhaupt die Erstellung und die Bearbeitung?
Wenn ich im nächsten Jahr die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht beantrage und, wie mir die Dame am Telefon des FA mitteilte, nie mich an das FA gewandt hätte auch nie etwas nachzahlen müsse, somit nichts geltend mache - wird sich das FA bei mir melden um die Steuern, die ich dieses Jahr zahlen soll auch in den nächsten Jahren zahlen müsste? Sprich - wird sich das FA bei mir melden - oder kann ich, für meine Unwissenheit und erste Berühurng mit dem Steuerrecht die 250 Euro Steuern dieses Jahr zahlen und die folgenden Jahre diesem entrinnen?
Ich hoffe, dass ihr meine Probleme versteht ;-) und bedanke mich bereits im Voraus!
Grüße, Jan
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