Hallo,
wir haben unsere ETW vermietet und setzen die Instandhaltungskosten (sowie die sonstigen Kosten aus der WEG-Abrechnung) an, um die Mieteinnahmen gegenzurechnen.
Nun haben wir vom Verwalter eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für das Jahr 2013 nach § 35a EStG" bekommen (bin spät dran - ich weiß).
Darin ist u.a. aufgeführt: "Eigentümer, die vermietet haben ..." und der Betrag der abzusetzen ist.
Aber wir haben doch schon die gesamten Instandhaltungskosten (also Material und Lohn) abgesetzt ... und können doch nicht nochmal die Lohnkosten absetzen?
Vielen Dank und ein schönes WE
Rene
wir haben unsere ETW vermietet und setzen die Instandhaltungskosten (sowie die sonstigen Kosten aus der WEG-Abrechnung) an, um die Mieteinnahmen gegenzurechnen.
Nun haben wir vom Verwalter eine "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt für das Jahr 2013 nach § 35a EStG" bekommen (bin spät dran - ich weiß).
Darin ist u.a. aufgeführt: "Eigentümer, die vermietet haben ..." und der Betrag der abzusetzen ist.
Aber wir haben doch schon die gesamten Instandhaltungskosten (also Material und Lohn) abgesetzt ... und können doch nicht nochmal die Lohnkosten absetzen?
Vielen Dank und ein schönes WE
Rene
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