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Umsatzsteuer Nachzahlen: VA oder Umsatzsteuererklärung?

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    Umsatzsteuer Nachzahlen: VA oder Umsatzsteuererklärung?

    Hallo allerseits,

    Ich habe eine ziemlich knifflige Frage bezüglich der Umsatzsteuer.

    Bis November dieses Jahres war ich Angestellter. Nebenbei habe ich dieses Jahr seit Januar einige Aufträge freiberuflich für einen Auftraggeber gemacht, deren Gesamtumsatz bei ca. 2,500 Euro liegt. Laut der damaligen Rahmenvereinbarung verstanden sich die Honorare "netto zzgl. Umsatzsteuer, sofern diese Anwendung findet". Es wurde keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen geschrieben.

    Anfang November habe ich den Sprung in die vollzeitige Freiberuflichkeit gemacht und mich als Umsatzsteuerpflichtig angemeldet (Kleinunternehmerregelung kommt nicht in Frage, weil es in meiner Industrie als amateurhaft gesehen wird). Ich wusste aber, dass ich das Einkommen aus den vorherigen Aufträgen erklären und versteuern müsste und habe das Gründungsdatum rückwirkend zum 1.1. festgelegt, damit ich a) das Einkommen versteuern konnte und b) einige Einkäufe für die Freiberuflichkeit (Laptop, Software, usw.) absetzen konnte.

    Jetzt frage ich mich wie ich das nun machen soll. Soll ich die Voranmeldungen für die vorherigen Monate (Jan, Feb, ...) einzeln ausfüllen und schicken, obwohl die Friste natürlich abgelaufen sind und es um wirklich minimale Beträge geht (Juni war eine glatte 0, z.B), oder soll ich einfach in der Umsatzsteuererkläung alles einfach zusammeneintragen und die Steuer (abgerechnet ca: 180 Euro) ans FA überweisen. Muss ich mit irgendwelche Bussgelden rechnen? Wäre es möglich, die alten Rechnungen mit Umst neu zu verlangen?

    Über jede Hilfe freue ich mich. Ich komme nicht aus DE und obwohl mein Deutsch zwar ziemlich gut ist, ist es trotzdem schwer, das ganze an den Steuerberater bzw. FA-Mitarbeiter zu erklären. Will halt nur das richtige tun.

    #2
    AW: Umsatzsteuer Nachzahlen: VA oder Umsatzsteuererklärung?

    Hallo Ziltoid,

    Wenn du dich umsatzsteuerpflichtig angemeldet hast, hast du da schon von deinem Finanzamt einen Fragebogen ausgefüllt ? Neugründer sind eigentlich verpflichtet die ersten zwei Jahre monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen einzureichen.
    Am besten du sprichst das mit deinem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt ab. Du kannst bestimmt für November 2014 eine Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen und dort die sogenannten Kosten zur Gründung des Unternehmens reinpacken und die darin enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. Natürlich musst du im Gegenzug alle Leistungen, die du erbracht hast, die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Umsatzsteuer Nachzahlen: VA oder Umsatzsteuererklärung?

      Hi,

      Du meinst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung? Ja klar. Die Voranmeldung für November hab ich auch am Montag geschickt, allerdings mit nem kleinen Erstattungsbetrag, da ich erst diesen Monat für die Leistungen in Nov bezahlt werde (Ist-Versteuerung).

      Meinst du, ich kann dann entweder eine berichtigte VA für November bzw. die VA für Dezember abschiken, in der ich alle vorherigen Einkünfte und Vorsteuer eintrage?

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        #4
        AW: Umsatzsteuer Nachzahlen: VA oder Umsatzsteuererklärung?

        Hallo Ziltoid,

        du kannst sicherlich eine berichtigte USt-VA für November machen mit allem was bis dahin gelaufen ist.
        Ansonsten musst du schon den jeweiligen Zeitraum einhalten. Wenn du Istversteuerer bis -> wenn du im November Geld erhältst, gehört die Leistung in den November.
        Beim Vorsteuerabzug spielt deine Bezahlung nicht die Rolle -> Ware da, Rechnung da im November -> Vorsteuerabzug im November.

        Tschüß

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          #5
          AW: Umsatzsteuer Nachzahlen: VA oder Umsatzsteuererklärung?

          Dein Ansprechpartner sollte in diesem Fall das FINANZAMT sein und nicht dieses Forum.
          Mfg

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