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Handwerkerkosten in zwei Steuererklärungen angeben

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    Handwerkerkosten in zwei Steuererklärungen angeben

    Hallo,

    ich habe versucht über alte Themen mein Problem zu lösen, leider habe ich keine vergleichbare Problematik gefunden.

    Ich möchte die Handwerkerkosten absetzen, die bei uns angefallen sind.
    Nun habe ich zwei Probleme:

    1.
    Wir haben in 2013 schon Abschläge gezahlt und in 2014 dann die Endrechnung bekommen.
    Auf den Abschlagsrechnungen sind die Monteurkosten nicht gesondert ausgewiesen, auf der Endrechnung schon.
    Nun habe ich über einen Dreisatz die Monteurkosten mit den Gesamtkosten ins Verhältnis gesetzt und so die Kosten für 2013 und 2014 ausgerechnet.
    Meint ihr, das FA nimmt das so hin, wenn ich die Rechnungen zusammen mit meiner tollen Dreisatzrechnung der Steuererklärung anhänge?

    Beispiel:
    Gesamtsumme (Netto): 8631,62 €
    Monteur- und Helferstunden (Netto): 1272,00 €

    für 2013:
    gezahlter Abschlag (Netto): 7563,03 €
    entspricht Monteur- und Helferstunden: (1272,00 € / 8631,62 € * 7563,03 €)
    = 1114,52 €
    = 1326,29 € brutto

    für 2014:
    Restbetrag (Netto): 1068,62 €
    entspricht Monteur- und Helferstunden = 157,48 €
    = 187,40 € brutto


    2.
    Wir sind nicht verheiratet, machen also jeder unsere eigene Erklärung.
    Geben allerdings in Zeile 76 und 77 an, dass wir nicht alleine gelebt haben und nennen dann den jeweils anderen Partner.
    Und dann wird der Höchstbetrag ja jeweils zur Hälfte aufgeteilt.
    Muss ich die komplette Summe der Handwerkerkosten in beide Steuererklärungen schreiben? Oder trage ich bei uns beiden jeweils die Hälfte ein?

    Beispiel:
    Gebe ich nun in eine Erklärung die 187,40 € ein und in die andere gar nichts, oder gebe ich in beide Erklärungen 187,40 € ein und dann ja dass es jeweils zu 50% berechnet wird oder muss ich die Hälfte angeben, und dass zu 50% ... verwirrend!


    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Handwerkerkosten in zwei Steuererklärungen angeben

    1) sollte i.O. sein

    2)

    bei beiden 187,40 € wäre falsch! Dann würdet Ihr die Steuerermäßigung doppelt bekommen, obwohl Ihr den Betrag ja nur einmal gezahlt habt!

    Richtig:
    Nur derjenige der die Aufwendungen wirtschaftlich getragen hat, kann die Aufwendungen auch geltend machen.
    Also wenn du sie gezahlt hast,dann nur du.
    Wenn ihr beide Sie je zur Hälfte gezahlt habt, dann musst du jeweils 50% des Betrags angeben.
    Mfg

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