AW: [Werbungskosten] Auswärtige Tätigkeiten mit dem Dienstwagen
Kurze Antwort: Nein
Bei Dienstreisen (Auswärtstätigkeit) gilt die Entfernungspauschale nicht, so dass nur tatsächlich angefallene Fahrtkosten geltend gemacht werden können.
Bei der Nutzung des Firmenwagens entstehen dir für diese Fahrten jedoch keine Kosten so dass auch keine WK zu berücksichtigen sind.
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[Werbungskosten] Auswärtige Tätigkeiten mit dem Dienstwagen
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[Werbungskosten] Auswärtige Tätigkeiten mit dem Dienstwagen
Auswärtige Tätigkeiten mit dem Dienstwagen
Guten Abend,
ich würde gerne die Werbungskosten in meiner Einkommenssteuererklärung angeben, leider stehe ich da vor einem Problem und wäre dankbar hier Hilfe zu finden.
Zur Person:
Angestellter
Dienstwagen: Mein Arbeitgeber hat mir einen Langzeitmietwagen als Dienstwagen zur Nutzung gestellt. Die Benzinkosten werden komplett vom Arbeitgeber getragen (auch zur privaten Nutzung). Zur Versteuerung habe ich die Einzelbewertungsmethode gewählt (xFahrten*0,002).
Erste Tätigkeitsstätte: Dortmund
Auswärtstätigkeit: Köln und Bonn
Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte: 20 Tage in 2014
So zur Frage:
Die meiste des Zeit des Jahres bin ich bei einem Kunden von uns in Köln anwesend gewesen und war nur an 20 Tagen in unserem Büro in Dortmund.
Kann ich als Werbungskosten, außer den Fahrten zu meiner ersten Tätigkeitsstätte auch die Fahrten zur Auswärtstätigkeit mit angeben? Die Entfernung die ich dabei täglich bei einfacher Fahrt zurücklege liegen bei ca. 110 km.
Viele Grüße
DzaeckoStichworte: -
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