AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Picard hat's doch erklärt. Zwar nicht gut, sondern sehr gut!
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Steuererklärung abgeben, ratsam?
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Aber wie kann es sein.
besteuert wurde nur die letzten 6 Monaten.
Wenn er jedoch eine Steuererklärung abgibt, dann wird werden die ersten 6 Monaten, ebenfalls als Einkommen erfasst.
Das bedeutet, ich muss für die 12 Monate steuer zahlen.
Oder sehe ich es falsch?
Beispiel:
1-6: Monatlich 400 Euro verdient, ohne Steuerabzug
7-12: Monatlich 2000 verdient, mit Steuerabzug
Steuer für die letzten 6 Monate 2000 bezahlt.
Wenn ich jedoch eine Steuererklärung abgebe, dann muss ich die ersten 6 Monate ebenfalls als Einkommen erfassen.Zuletzt geändert von AGaver6371; 30.01.2015, 20:03.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Nein, wieso ? Wir haben in Deutschland einen Progressionssteuersatz, d.h. mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass Jemand, der jeden Monat genau gleich viel verdienen und versteuern würde und Nichts außer den gesetzlichen Pauschalen abzusetzen hätte, bei der Einkommensteuerveranlagung 0 auf 0 herausKÄME.
In Deinem Fall aber hat er im ersten Halbjahr auf das Jahr bezogen zwar zu wenig Steuer bezahlt, da im zweiten Halbjahr mehr verdient wurde. Im zweiten Halbjahr aber hat er aber zu viel gezahlt, da er ja im ersten Halbjahr weniger verdiente. Aufgrund der Progression (= höheres Einkommen = nicht nur Anwendung des Steuersatzes auf ein höheres Einkommen, sondern auch Anwendung eines höheren Steuersatzes) wird das aber im zweiten Halbjahr überkompensiert, d.h. es wird eine Erstattung heraus kommen, daher auch keine Pflichtveranlagung.
Einfach mal die Werte z.B. in Elsterformular eingeben und ausrechnen lassen.
P.S.: Verschiebe mal den Beitrag, falsches Unterforum.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Müsste er dann nicht Steuern nachzahlen?
Das hier ist allerdings nicht das richtige Forum für solche allgemeinen Fragen.
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AW: Steuererklärung abgeben, ratsam?
Mal was grundsätzliches :
Es ist immer ratsam eine Steuererklärung abzugeben.
Bei einer Pflichtveranlagung musst du sowieso eine abgeben. Und bei einer Antragsveranlagung kannst du eigentlich nur eine Erstattung erwarten.
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Steuererklärung abgeben, ratsam?
Fallproblem:
Hallo,
eine Azubi war in Januar bis Juni 2014 ein Auszubildener. Im restlichen 2014 hat er ein normales Arbeitsverhältnis gehabt.
Azubi hat von Januar bis Juni 2014 keine Steuer bezahlt, da die Ausbildungsvergütung zu niedrig war. In Juli bis Dezember 2014 hat er Steuer bezahlt, da er ein normales Arbeitsverhältnis hatte.
Er hat also nur für 6 Monate Steuern bezahlt. Wenn er jedoch eine Steuererklärung abgebe, dann zählt das Azubi-Einkommen ebenfalls als Gesamtjahreseinkommen, er hatte jedoch nur für die letzten 6 Monate Steuer bezahlt.
Müsste er dann nicht Steuern nachzahlen?Stichworte: -
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