AW: Wohn-Riester und mittelbare Begünstigung
Leider gar nicht. Eine mittelbare Begünstigung ist nur möglich, wenn der andere Ehegatte unmittelbar begünstigt ist.
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Wohn-Riester und mittelbare Begünstigung
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AW: Wohn-Riester und mittelbare Begünstigung
Da die mittelbare Begünstigung -steuerlich betrachtet - eine ziemliche Verarsche ist, vermute ich mal, dass da gar nichts geht.
Ich mag es aber so kurz vor 22:00 Uhr nicht mehr nachschauen.
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Wohn-Riester und mittelbare Begünstigung
Hallo liebes Forum,
ich hätte eine konkrete Frage zum Wohn-Riester. Ausgangslage:
- 1. Ehepartner: Arbeitnehmer, 2. Ehepartner 450 €-Job, Rentenversicherungsbeitrag wird nicht abgeführt
- 1. Ehepartner hat keinen Riestervertrag, 2. Ehepartner hat einen Wohnriestervertrag (mittelbar begünstigt)
Wie kann ich diesen Sachverhalt in der Steuererklärung unterbringen?
MfG H. HolmerStichworte: -
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