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Beurfsbedingter Umzug, Belege nachreichen

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  • maxfulder
    antwortet
    AW: Beurfsbedingter Umzug, Belege nachreichen

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Rechnungen und Kontoauszüge bekommt man immer zurück.
    Super, Vielen Dank für die Antwort.
    Ist meine erste richtige Steuererklärung (vorher immer nur steuerfreies Stipendium)...

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Beurfsbedingter Umzug, Belege nachreichen

    Müssen die Belege dann im Original eingereicht werden oder reicht hier eine Kopie?
    Da Originalbelege dieser Art nach meiner Erfahrung immer zurückgegeben werden, reiche ich persönlich immer die Originalbelege ein.

    Eingereichte Erläuterungen und Aufstellungen nehmen die Finanzämter i. d. R. zu den Steuerakten, manche Finanzämter behalten auch die Steuerbescheinigungen der Banken zu Kapitalerträgen ein.

    Rechnungen und Kontoauszüge bekommt man immer zurück.

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Beurfsbedingter Umzug, Belege nachreichen

    Hallo,

    wird zum Plauderforum oder gibt es wirklich so große Verständnisprobleme

    Gruß FIGUL

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Beurfsbedingter Umzug, Belege nachreichen

    Zur Zeit scheint es immer üblicher zu werden, gute Antworten mit Nachfragen zu kontern.

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ausdrücklich vorgeschrieben ist die Belegvorlage m. W. jedoch nicht.
    Ich glaub dann könnte eine Kopie ohne notarielle Beglaubigung ausreichend sein

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  • maxfulder
    antwortet
    AW: Beurfsbedingter Umzug, Belege nachreichen

    Moin,
    der Umzug war Ende 2014 (dass das letztes Jahr war scheint bei mir noch nicht angekommen zu sein

    Müssen die Belege dann im Original eingereicht werden oder reicht hier eine Kopie?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Beurfsbedingter Umzug, Belege nachreichen

    Dieses Jahr oder letztes Jahr?

    Meine Erfahrung ist, dass es Sinn macht, Belege zu einem berufsbedingten Umzug mit einer kleinen Erläuterung zum Umzugsgrund sofort nach Übermittlung der Steuererklärung einzureichen.

    So werden Rückfragen und eine damit verbundene Verlängerung der Bearbeitungszeit vermieden. Ausdrücklich vorgeschrieben ist die Belegvorlage m. W. jedoch nicht.

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  • maxfulder
    hat ein Thema erstellt Beurfsbedingter Umzug, Belege nachreichen.

    Beurfsbedingter Umzug, Belege nachreichen

    Moin,

    ich bin dieses Jahr berufsbedingt umgezogen (Verringerung der Fahrtzeit von 3h pro Tag auf ca. 30 Minuten), für die neue Wohnung habe ich Maklergebühren bezahlt, die ich natürlich angegeben habe.
    Ich bin allerdings ein bisschen verwirrt wann und wie ich die Rechnung nachreichen muss?
    Sofort nach Bestätigung der Annahme? Und muss die Rechnung im Original eingereicht werden?

    Vielen Danke für eure Hilfe
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