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Überweisen der Steuerschuld

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Überweisen der Steuerschuld

    Die Aussetzung der Vollziehung beantragen nach meiner Erfahrung nur Menschen, die kein Geld und/oder keine Nerven haben.

    Das führt doch nur zu unsinnigem Schriftverkehr! Beim derzeitigen Zinsniveau ist das außerdem so was von egal.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Überweisen der Steuerschuld

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo,
    oder man beantragt mit Einlegen des Einspruches Aussetzung der Vollziehung.

    Tschüß
    Und selbst dann wird nur der strittige Betrag von der Vollziehung ausgesetzt.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Überweisen der Steuerschuld

    Jedenfalls muss man nicht gleichzeitig mit Abgabe der Steuererklärung auch die von Elster berechnete Steuerschuld bezahlen.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Überweisen der Steuerschuld

    ... und die Voraussetzungen für eine Vollziehungsaussetzung liegen vor, so dass man sie auch genehmigt bekommt.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Überweisen der Steuerschuld

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Die festgesetzte Steuer ist im Übrigen innerhalb der im Bescheid stehenden Frist auch dann zu überweisen, wenn es einen Grund für einen Einspruch geben würde.
    Hallo,
    oder man beantragt mit Einlegen des Einspruches Aussetzung der Vollziehung.

    Tschüß

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Überweisen der Steuerschuld

    Die festgesetzte Steuer ist im Übrigen innerhalb der im Bescheid stehenden Frist auch dann zu überweisen, wenn es einen Grund für einen Einspruch geben würde.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Überweisen der Steuerschuld

    Die Einkommensteuer wird grundsätzlich nach Bescheid des Finanzamts überwiesen.

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  • Marie002
    hat ein Thema erstellt Überweisen der Steuerschuld.

    Überweisen der Steuerschuld

    Da ich noch nicht lange Freiberuflerin bin, habe ich bislang noch keine Einkommenssteuer-Vorauszahlungen tätigen müssen. Sprich, ich muss nach Abgabe der Steuererklärung die gesamte Einkommenssteuer für 2014 noch dem Finanzamt überweisen. Tu' ich das sobald ich die Steuererklärung abgegeben habe (sprich, ich überweise den von mir errechneten Wert) oder warte ich, bis ich den Steuerbescheid habe (und überweise, wenn es keinen Grund für Widerspruch gibt, das, was das Finanzamt ausgerechnet hat)?
    Danke!!
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