AW: Überweisen der Steuerschuld
Die Aussetzung der Vollziehung beantragen nach meiner Erfahrung nur Menschen, die kein Geld und/oder keine Nerven haben.
Das führt doch nur zu unsinnigem Schriftverkehr! Beim derzeitigen Zinsniveau ist das außerdem so was von egal.
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AW: Überweisen der Steuerschuld
Zitat von holzgoe Beitrag anzeigenHallo,
oder man beantragt mit Einlegen des Einspruches Aussetzung der Vollziehung.
Tschüß
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AW: Überweisen der Steuerschuld
Jedenfalls muss man nicht gleichzeitig mit Abgabe der Steuererklärung auch die von Elster berechnete Steuerschuld bezahlen.
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AW: Überweisen der Steuerschuld
... und die Voraussetzungen für eine Vollziehungsaussetzung liegen vor, so dass man sie auch genehmigt bekommt.
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AW: Überweisen der Steuerschuld
Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDie festgesetzte Steuer ist im Übrigen innerhalb der im Bescheid stehenden Frist auch dann zu überweisen, wenn es einen Grund für einen Einspruch geben würde.
oder man beantragt mit Einlegen des Einspruches Aussetzung der Vollziehung.
Tschüß
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AW: Überweisen der Steuerschuld
Die festgesetzte Steuer ist im Übrigen innerhalb der im Bescheid stehenden Frist auch dann zu überweisen, wenn es einen Grund für einen Einspruch geben würde.
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AW: Überweisen der Steuerschuld
Die Einkommensteuer wird grundsätzlich nach Bescheid des Finanzamts überwiesen.
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Überweisen der Steuerschuld
Da ich noch nicht lange Freiberuflerin bin, habe ich bislang noch keine Einkommenssteuer-Vorauszahlungen tätigen müssen. Sprich, ich muss nach Abgabe der Steuererklärung die gesamte Einkommenssteuer für 2014 noch dem Finanzamt überweisen. Tu' ich das sobald ich die Steuererklärung abgegeben habe (sprich, ich überweise den von mir errechneten Wert) oder warte ich, bis ich den Steuerbescheid habe (und überweise, wenn es keinen Grund für Widerspruch gibt, das, was das Finanzamt ausgerechnet hat)?
Danke!!
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