AW: Steuerklasse nach Heirat und Selbstständigkeit
jo, wollte es nur sicherheitshalber für den Threadersteller erwähnen.
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Steuerklasse nach Heirat und Selbstständigkeit
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AW: Steuerklasse nach Heirat und Selbstständigkeit
@Elster-Tester
Dies ist korrekt, hat aber nichts mit der Steuerklassenwahl zu tun.
Nachzahlungen wegen anderen Einkünften gibt es bei jeder Steuerklassen-Kombi.
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AW: Steuerklasse nach Heirat und Selbstständigkeit
Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenMeiner Erfahrung nach, fährt man bei den Lohnsteuerklassen mit 4/4 Faktor immer noch am Besten.
Denn dadurch passt der Lohnsteuerabzug bei beiden Ehegatten und es kommt durch die Steuererklärung nicht zu größeren Nachzahlungen oder Erstattungen.
Da hier auch Einkünfte aus selbst. Tätigkeit vorhanden sind, könnte es trotzdem zu Nachzahlungen kommen.
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AW: Steuerklasse nach Heirat und Selbstständigkeit
Meiner Erfahrung nach, fährt man bei den Lohnsteuerklassen mit 4/4 Faktor immer noch am Besten.
Denn dadurch passt der Lohnsteuerabzug bei beiden Ehegatten und es kommt durch die Steuererklärung nicht zu größeren Nachzahlungen oder Erstattungen.
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AW: Steuerklasse nach Heirat und Selbstständigkeit
Danke für deine schnelle Hilfe!
Viele Grüße!
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AW: Steuerklasse nach Heirat und Selbstständigkeit
Abgesehen davon, dass das mit Elster nichts zu tun hat:
Macht Euch an der Stelle nicht so viel Gedanken, die einbehaltene Lohnsteuer ist sowieso nur vorläufig, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird endgültig abgerechnet und die endgültige Steuer ist vollkommen unabhängig davon, was im Lohnsteuerabzugsverfahren war und welche Steuerklasse Ihr hattet. Wenn also z.B. die endgültige Steuer im Einkommensteuerbescheid 10.000 € betragen würde, bleibt es dabei, egal was Ihr mit den Steuerklassen macht. Wenn Ihr die günstigere Wahl nehmt, kommt vielleicht ein Lohnsteuerabzug von 9.500 € heraus und Ihr müsst 500 € nachzahlen oder das Finanzamt setzt zusätzlich 500 € Einkommensteuervorauszahlungen fest. Wenn Ihr die ungünstigere Wahl nehmt, gibt es vielleicht einen Lohnsteuerabzug von 10.800 € und Ihr bekommt 800 € heraus, es bleibt aber in jedem Fall bei den 10.000 €. (ACHTUNG: Die Zahlen sind rein fiktiv und haben nichts mit den von Euch genannten Zahlen zu tun, mir geht es nur um das Prinzip).
Hier gibt es ein Merkblatt des Bundesfinanzministeriums: http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=1
Die Einnahmen aus der Selbständigkeit werden beim Lohnsteuerabzug NICHT berücksichtigt. Allerdings kann es natürlich passieren, dass das Finanzamt DESWEGEN zusätzlich Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen wird.
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Steuerklasse nach Heirat und Selbstständigkeit
Hallo liebe Forencommunity!
Mein Mann und ich heiraten demnächst und wissen nicht so wirklich, welche Steuerklasse wir nehmen sollen.
Natürlich haben wir uns schon diverse Ratgeber durchgelesen. Allerdings sind wir uns aufgrund folgender Konstellation unsicher:
Mein Mann: Beamter auf Lebenszeit, ca. 2750 Euro brutto / 2250 Euro netto / privat versichert
Ich: Unbefristetes Arbeitsverhältnis, ca. 2000 Euro brutto / 1400 Euro netto + ca. 500 Euro Einnahmen aus selbstständiger Arbeit (Kleinunternehmerin) / gesetzlich versichert
Bisher keine Kinder.
Werden die 500 Euro aus der Selbstständigkeit zu den 1400 Euro hinzuaddiert?
Was würdet ihr für eine Steuerklasse empfehlen? Wir schwanken zwischen 3/5 (ohne Einnahmen aus Selbstst.) und 4/4. (mit Einnahmen aus Selbstst.)
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe!
Liebe Grüße, LeniZuletzt geändert von LenaW; 11.05.2015, 07:23.Stichworte: -
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