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Noch dieses Jahr wieder ein Arbeitsverhältnis beginnen (Verlustvortrag)

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    Noch dieses Jahr wieder ein Arbeitsverhältnis beginnen (Verlustvortrag)

    Hallo Leute,

    ich habe ein paar Fragen, die ich nach lesen von so manchen Threads mir nicht selbst beantworten kann.

    Ich habe von 08/13 - 07/15 eine Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker gemacht. Die Verluste aus 2013 habe ich schon komplett mit der Einkommenssteuererklärung 2013 ausgeglichen. Nun wollte ich mich daran machen, meine Verluste aus dem Jahr 2014 mit Hilfe eines Verlustvortrages zu übernehmen, welches soweit an sich kein Problem darstellen sollte. Die Weiterbildung ist jetzt abgeschlossen und ich mache eine kurze zusätzliche Weiterbildung zum geprüften technischen Betriebswirt, welche bis Mitte Oktober diesen Jahres (2015) andauert.

    Meine eigentliche Frage ist nun, macht es aus steuerrechtlichen Gründen sinn, ab Oktober noch ein Arbeitsverhältnis zu beginnen (Aufgrund des Verlustvortrages aus 2014 und Werbungskosten aus 2015) oder sollte man lieber die zwei Monate (Nov. & Dez.) Arbeitslosengeld 1 in Anspruch nehmen und ab dem 01.01.2016 sich in ein neues Arbeitsverhältnis begeben, in dem man das gesamte Jahr kräftig Steuern zahlt ?

    Wie verhält sich das Arbeitslosengeld auf die Einkommenssteuererklärung ? Beeinflusst diese evtl. die voraus getragenen Verluste negativ ?

    Ich danke euch jetzt schonmal für eure hoffentlich positiven Antworten

    Gruß
    Nils

    #2
    AW: Noch dieses Jahr wieder ein Arbeitsverhältnis beginnen (Verlustvortrag)

    Hallo,
    deine Fragen zielen auf reine Steuerberatung.
    Die ist hier nicht erlaubt.
    Zur ersten Frage: Du hast dir ddoch dabei etwas gedacht.
    Frage zwei: Progressionsvorbehalt

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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