AW: Verlustvortrag
Hallo,
dann ist diese Kuh auch vom Eis
Gruß FIGUL
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Keine Ankündigung bisher.
Verlustvortrag
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AW: Verlustvortrag
Ok, habe ich doch ... 12.000 Einnahmen 14.000 Ausgaben
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AW: Verlustvortrag
Hallo Sabine.anna,
wann ein Verlustvortrag überhaupt in Frage kommt ist ja hier schon lang und breit erklärt worden -> nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.
Tschüß
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AW: Verlustvortrag
Oder ich mache einen Verlustvortrag ?
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AW: Verlustvortrag
Hallo Sabine.anna,
Werbungskosten kommen aber nun mal immer in das Jahre wo sie anfallen.
Tschüß
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AW: Verlustvortrag
ich will nicht mehr Steuern bezahlen..aber wenn ich nächstes Jahr vielleicht 50.000 statt 12.000 verdiene bezahle ich nunmal mehr Steuern.und deswegen mache ich diesen Studiengang! Meine Werbungskosten lagen in diesem Jahr bei 14.000 Euro
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AW: Verlustvortrag
Und auch hier beachte man wieder den alten Grundsatz: Kosten nicht gehabt ist besser als Kosten abgesetzt :-)
Kosten nicht gehabt: Ersparnis = Kosten zu 100%
Kosten abgesetzt: Ersparnis = Kosten x Steuersatz in %, maximal gezahlte Steuer
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AW: Verlustvortrag
Hallo,
das ist doch logisch.
Siehe Beitrag von neysee.
Aber ich wiederhole. Warum willst du viel Steuern bezahlen? Nur um etwas zurück zu bekommen?
Gruß FIGUL
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AW: Verlustvortrag
Mein Gedankengang war doch nur, dass ich wenn ich a mehr verdienen würde, b mehr Steuern zahlen würde und c dadurch bei meinen hohen Werbungskosten auch etwas zurück bekommen würde
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AW: Verlustvortrag
Zitat von Sabine.anna Beitrag anzeigenWürde ich mehr Steuern bezahlen bekäme ich doch auch mehr zurück, oder nicht?
Das zvE errechnet sich aus Bruttoeinkommen minus Werbungskosten (mindestens 1000€), minus 56% des AN-Anteils zur ges. Rentenversicherung, minus AN-Anteil Kranken- und Pflegeversicherung, ggfs. innerhalb bestimmter Höchstbeträge minus AN-Anteil zur Arbeitslosenversicherung.
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AW: Verlustvortrag
Ist aber so, wie schon gesagt:
1. Ein vortragsfähiger Verlust liegt nur vor, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist.
2. Der Grundfreibetrag beträgt 8.354 €. Somit beträgt die Einkommensteuer 0 €, wenn das zu versteuernde Einkommen 0 €, 8.354 € oder MINUS 3.000.000 € beträgt.
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AW: Verlustvortrag
Hallo,
die Werbungskosten mindern dein zu versteuerndes Einkommen und auch deine Einkünfte.
Verlustvortrag betrifft Einkünfte und diese müssen negativ sein.
Zitat: Würde ich mehr Steuern bezahlen bekäme ich doch auch mehr zurück, oder nicht?
Aber nur wenn du Werbungskosten hast, die über dem Pauschbetrag von 1000 € liegen (vereinfacht gesagt)
Gruß FIGUL
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AW: Verlustvortrag
ich komme so ca. auf 10000 Euro. 12.000 Euro sind 1000 Euro im Monat und sie stehen zu den Ausbildungskosten von ca 30.000 Euro bis jetzt nicht im Verhältnis. Da man es ja eigentlich nur mit dem 2. Ausbildung,Studium absetzten kann bin ich dann jetzt bei ca. 8000 Euro , 4 Semester plus andere Kosten. Würde ich mehr Steuern bezahlen bekäme ich doch auch mehr zurück, oder nicht?
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AW: Verlustvortrag
Hallo,
was ist mit den Werbungskosten als PT?
Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte nicht negativ ist, ist es natürlich nichts mit Verlustvortrag.
12000 € sind natürlich schon ein bißchen was.
Gruß FIGUL
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Verlustvortrag
Ich bin immer noch an der Lohnsteuer uargh!
Ich habe 2014 , 12000Euro verdient, halbtags als Physiotherapeutin. Mache nebenbei den Weiterbildungsmaster an der Sporthochschule Köln. Ein Semester kostet dort 2000 Euro. Immer ca.1Woche pro Monat, dann kommt Hotel, Fahrkosten, etc dazu. Da ich ja in 2014 nur 77 Euro Steuern bezahlt habe, wollte ich eine Verlustvortragsantrag stellen! Komme aber nicht über 12.000 Euro!?!? Macht das jetzt Sinn oder nicht. Nächstes Jahr verdiene ich weit aus mehr und habe auch hohe Steuern. . kann ich es dann nicht damit verrechnen lassen???? Bin echt für jede Antwort dankbar LG
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