AW: Kindergeld zurück zahlen?
Hallo,
@neysee
so einfach ist das nicht
Wie TE in # 5 schreibt hat sie im Internet NICHTS gefunden
Gruß FIGUL
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Kindergeld zurück zahlen?
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
Wikipedia hätte auch schon gereicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Kinder...Deutschland%29
Kinder in Ausbildung oder auf der Suche nach einer Ausbildung unter 25 Jahren
Geht das Kind noch zur Schule, macht es eine Berufsausbildung oder studiert es, besteht der Kindergeldanspruch über das 18. Lebensjahr hinaus, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Ab 2012 gilt nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums die Voraussetzung, dass das Kind daneben keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Jedoch ist die Erwerbstätigkeit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis unbeachtlich
...
Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes konnten zum Verlust des Kindergeldes führen, wenn diese eine bestimmte Grenze überschritten (siehe unten). Seit dem 1. Januar 2012 ist diese Einkünfte- und Bezügegrenze entfallen
(Und wenn ich mir manche Facebookgruppen anschaue, wo neben den Fragen, ob es zum Rewe links- oder rechtsrum geht, heiß diskutiert wird, wann der Rewe oder Friseur X geöffnet hat, und ob die Straßenbahnlinie 5 am Hbf hält, habe ich den Eindruck, dass die angebliche Medienkompetenz der Jugend schnell erschöpft ist, sobald man sich aus Facebook und Whatsapp wegbewegen muss. Aber das ist auch offtopic.)
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
Auch wenn das jetzt Alles geklärt ist. Ich habe Dich doch auf § 32 EStG verwiesen. Warum machst du Dir dann nicht die Mühe da nachzulesen ? Die Folgebeiträge wären dann alle nicht nötig gewesen.
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
ok, supi..dann dankeschön
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
Hallo,
Zitat:
ich habe nicht mehr als 20 Stunden gearbeitet...meinst du das?
Ja, das meinte ich.
Dann ist ja alles paletti
Gruß FIGUL
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
was bedeutet das jetzt ?
- - - Aktualisiert - - -
ich habe nicht mehr als 20 Stunden gearbeitet...meinst du das?
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
Hallo,
bei volljährigen Kindern kommt eventuell anspruchsschädliche Erwerbstätigkeit in Betracht
Gruß FIGUL
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
Dankeschön Beamtenschweiss!
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
Zitat von Sabine.anna Beitrag anzeigenMeine Freundin meinte, das meine Eltern das erhaltne Kindergeld zurück zahlen müsssten, wenn ich über 8500 Euro liegen würde?!?
Der Anspruch auf Kinderfreibetrag / Kindergeld ist seit 2012 unabhängig vom eigenen Einkommen des Kindes.
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
Leider nein...deswegen hatte ich es hier versucht
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
Hallo,
Im Internet findest du die Antworten
Gruß FIGUL
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
wieso hat es damit nichts zu tun? wenn ich jetzt hier den verlustvortrag angebe und meine Eltern das Kindergeld zurück zahlen müssten wäre echt dumm...darum meine Frage
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AW: Kindergeld zurück zahlen?
Ja, ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sowie § 32 EStG kennen sich damit aus. Hier in dem Forum geht es aber um Elster und damit hat Deine Frage nichts zu tun.
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Kindergeld zurück zahlen?
Bin jetzt bei meinem Verlustvortrag doch über die 12.000 gekommen. Meine Freundin meinte, das meine Eltern das erhaltne Kindergeld zurück zahlen müsssten, wenn ich über 8500 Euro liegen würde?!?
Ich darf doch seit letztem Jahr so viel verdienen wie es geht und man bekommt rotzdem Kindergeld...kennt sich jemand damit aus?
LGStichworte: -
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