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Fachliche Frage: Anlage V Abschreibung Wohnungskauf

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    Fachliche Frage: Anlage V Abschreibung Wohnungskauf

    Hallo,
    nehmen wir mal an, ich will eine Anlage v einer Einkommensteuererklärung ausfüllen. Nehmen wir weiter an, dass folgende Daten gegeben sind:
    - Eltern kaufen eine Wohnung 1996 zu 200k€
    - Eltern schreiben degressiv ab: 8 jahre 5%, 6 Jahre 2,5%, 36 Jahre 1,25%
    - Sohn erhält die Wohnung 2014 für 140k€
    - Amtsgericht verwendet zur Eintragung Grundeigentum den ursprünglichen Wert von 200k

    Frage 1)
    Beginnt die Abschreibung für den Sohn in 2014 erneut? Fangen damit die 50 Jahre erneut an zu zählen?

    Frage 2)
    Von welchem Wert beginnt die Abschreibung. 200k oder 140k?

    Frage 3)
    Wie wird der Bodenanteil ermittelt?
    Habe verschiedene MEthoden gefunden: 15% des Kaufpreises = Boden. Oder "Normalherstellungskosten". unklar, was dies ist.

    Frage 4)
    Welche Abschreibungsverfahren sind möglich? Die Wohnung liegt in Deutschland, ist 1995 erstellt worden und im Jahr darauf erstmal an die Eltern verkauft worden.


    vielen Dank für Eure Hilfe!

    #2
    AW: Fachliche Frage: Anlage V Abschreibung Wohnungskauf

    Konnte man 1996 schon Wohnungen in Euro bezahlen? Warum wird denn ein Wert beim Amtsgericht eingetragen?

    Kommentar


      #3
      AW: Fachliche Frage: Anlage V Abschreibung Wohnungskauf

      Hallo,

      nehmen wir mal an, du sollst deine Hausaufgaben selbständig und alleine machen ?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Fachliche Frage: Anlage V Abschreibung Wohnungskauf

        Der Wertansatz des Grundbuchamts für Umschreibungsgebühren nach der Kostenordnung ist jedenfalls für die steuerliche Bewertung ohne jede Bedeutung.

        Wenn die Eltern degressiv abgeschrieben haben, dann ist ihnen der Bodenwert ja bekannt, zumindest der Steuerberater der Eltern kennt ihn sicher.

        Fragen zur AfA-Bemessung sind keine Fachfragen zum Projekt ELSTER.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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