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Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein
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AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein
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Zitat von jensen Beitrag anzeigendas, was der Anwalt ... mitteilt?
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehesch..._(Deutschland)
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Hallo,
ist das Datum der Trennung, das, was der Anwalt dem Familiengericht für die Scheidung mitteilt?
MfG
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Steuerliche Beratung gibt's nur beim Steuerberater.
Ansonsten ist das Datum der Scheidung steuerrechtlich egal, da nur das Datum der Trennung maßgeblich ist.
Das Datum der Trennung sollte man dem Finanzamt mitteilen. Da gibt's extra ein Formular dafür.
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Seit wann lebt Ihr denn dauernd getrennt ?
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AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein
Hallo,
hab jetzt meine Erklärung nebst EÜR gesendet und ein Beiblatt geschrieben.
Nochmals zum Thema.
1. Wie wird es denn steuerlich sein? Könnten mir Nachteile, sprich Kosten, entstehen, wenn mein bald Ex nichts einreicht?
2. Wenn jemand einreichen muss und es nicht macht, wird doch geschätzt, soweit ich gehört habe.
Kann mir da steuerlich noch etwas angelastet werden?
3. Spielt der Termin der Scheidung eine Rolle, wenn ich für ihn noch mit zahlen muss?
MfG
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Nochmals danke!
MfG
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Schriftlich auf einem Beiblatt.
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AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein
Hallo,
ich habe jedoch zuerst mein Büro, dann meinen Wohnsitz verlegt. Dadurch hatte ich betrieblich bedingte Umzugskosten. Wie kann ich diese dem Finanzamt gegenüber begründen, wenn ich in Zeile 5 nichts eintrage?
Danke fürs Mitdenken.
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Da du neben deinen Wohnsitz auch deinen Betriebssitz verlegt hast, machst du keine gesonderte Feststellung, sondern nimmst Zeile 4.
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Hallo,
nun hab ich doch noch eine Frage zur Anlage S, Zeile 5:
Sollte ich da das neue für mich zuständige Finanzamt eintragen?
Ich hoffe nochmals auf kurze Antwort.
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Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigenDarauf hat die Threaderstellerin so oder so keinen Einfluss.
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Zitat von stiller Beitrag anzeigenEine Neuaufnahme geht natürlich schneller als eine "Aktenabgabe".
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Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigenDu kannst auch sofort beim alten Finanzamt schonmal anrufen und mitteilen, dass du umgezogen bist und ab dem Jahr X eine Einzelveranlagung wegen Trennung machst, dann bekommst du die neue Steuernummer vom neuen Finanzamt ggfs früher und die Bearbeitung der Steuererklärung ist ggfs etwas schneller.
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AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein
Du kannst auch sofort beim alten Finanzamt schonmal anrufen und mitteilen, dass du umgezogen bist und ab dem Jahr X eine Einzelveranlagung wegen Trennung machst, dann bekommst du die neue Steuernummer vom neuen Finanzamt ggfs früher und die Bearbeitung der Steuererklärung ist ggfs etwas schneller.
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