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Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

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  • jensen
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Hallo,

    vielen Dank für die prompte Antwort. Ich habe diese Angaben in der APP 'Steuerklärung' gleich ändern können.

    Schönen Abend noch!

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  • stiller
    antwortet
    AW: Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Zitat von jensen Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich würde mich über Hinweise für meine Situation sehr freuen, damit ich entscheiden kann.

    Bisher hatten mein Ehepartner und ich Zusammenveranlagung, einer mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit, der andere mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit.

    Nun ist die Situation ganz anders: Der Partner mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ist an einer Zusammenveranlagung nicht mehr interessiert, ist an der Abgabefrist seiner Einkommenssteuererklärung evtl. gar nicht interessiert.
    Der andere Ehepartner bin ich, also mit Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Ich werde die Termine des Finanzamtes einhalten!

    Klar ist, dass ich keine Zusammenveranlagung ankreuze, sondern die 'Einzelveranlagung'.
    Bisher war ich Lebenspartner B
    1. Frage: Mache ich nun bei Lebenspartner A das Kreuz?

    Um näher bei meinen Kunden zu sein, zog ich in ein anderes Bundesland
    2. Frage: Schicke ich die Einkommenssteuererklärung mit EÜR und allem anderen an das Finanzamt in dem alten Bundesland (mit gesonderter Feststellung in Anlage S) oder an das Finanzamt im neuen Bundesland?

    Nun habe ich auch meinen Lebensmittelpunkt in dem neuen Bundesland, wir leben getrennt, die Scheidung läuft. Ich kann meine Einkommenssteuererklärung nicht mehr von meinem noch Ehe-Partner unterschreiben lassen.
    3. Frage: Sollte ich meine Erklärung an das Finanzamt in dem neuen Bundesland schicken, mich als steuerpflichtige Person angeben, und in einem Anschreiben auf die Steuernummern und das bisherige Finanzamt hinweisen?

    Über fachkundige Hilfe würde ich mich sehr freuen.
    Hallo,
    zu Frage 1.: Ja, Du bist nun A Steuerpflichtiger..

    zu Frage 2 und 3.: Ich würde an das alte Finanzamt mit der neuen Anschrift senden, das FA wird Deinen Fall dann abgeben.
    Du kannst natürlich auch an Dein "neues" FA senden (ich habe keine Steuernummer), ich würde aber davon abraten.

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  • Steuerpflichtiger Noch-Ehepartner reicht dem Finanzamt nichts ein

    Hallo,

    ich würde mich über Hinweise für meine Situation sehr freuen, damit ich entscheiden kann.

    Bisher hatten mein Ehepartner und ich Zusammenveranlagung, einer mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit, der andere mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit.

    Nun ist die Situation ganz anders: Der Partner mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit ist an einer Zusammenveranlagung nicht mehr interessiert, ist an der Abgabefrist seiner Einkommenssteuererklärung evtl. gar nicht interessiert.
    Der andere Ehepartner bin ich, also mit Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Ich werde die Termine des Finanzamtes einhalten!

    Klar ist, dass ich keine 'Zusammenveranlagung' ankreuze, sondern die 'Einzelveranlagung'.
    Bisher war ich Lebenspartner B
    1. Frage: Mache ich nun bei 'Lebenspartner A' das Kreuz?

    Um näher bei meinen Kunden zu sein, zog ich in ein anderes Bundesland
    2. Frage: Schicke ich die Einkommenssteuererklärung mit EÜR und allem anderen an das Finanzamt in dem alten Bundesland (mit gesonderter Feststellung in Anlage S) oder an das Finanzamt im neuen Bundesland?

    Nun habe ich auch meinen Lebensmittelpunkt in dem neuen Bundesland, wir leben getrennt, die Scheidung läuft. Ich kann meine Einkommenssteuererklärung nicht mehr von meinem noch Ehe-Partner unterschreiben lassen.
    3. Frage: Sollte ich meine Erklärung an das Finanzamt in dem neuen Bundesland schicken, mich als steuerpflichtige Person angeben, und in einem Anschreiben auf die Steuernummern und das bisherige Finanzamt hinweisen?

    Über fachkundige Hilfe würde ich mich sehr freuen.
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