AW: Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen
Der Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2012 wurde vom Finanzamt scheinbar vergessen. Daher dort nachfragen.
Die Einkommensteuererklärung 2013 muss natürlich auch noch abgegeben werden.
Würde mich i.ü. wundern, wenn die in der Einkommensteuererklärung 2014 überhaupt eine Stelle finden würdest, wo Du Verlustvorträge angeben kannst. Es gibt nämlich keine. Abgesehen davon, dass ja nicht klar ist, ob für 2014 überhaupt noch ein Verlustvortrag da ist, sobald der Verlustfeststellungsbescheid 2012 ergangen ist (Du hast in 2012 gearbeitet, so dass dann vermutlich nichts mehr übrig ist) und der Einkommensteuerbescheid 2013.
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Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen
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AW: Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen
Zitat von Kontierung Beitrag anzeigenGuten Abend,
was hat dieses Thema nun mit der Lohnsteuerbescheinigung zu schaffen? Es fällt mir persönlich negativ auf, dass überwiegend Studierende nicht fähig sind, den korrekten Einstieg zu finden
Tschüß
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AW: Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen
Doppelt Irrtum des Unterforums wegen und der Höhe der Verlustfeststellung. M.E. beträgt er weiterhin nur 800,-, weil er bisher nicht verrechnet wurde.
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AW: Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen
Guten Abend,
was hat dieses Thema nun mit der Lohnsteuerbescheinigung zu schaffen? Es fällt mir persönlich negativ auf, dass überwiegend Studierende nicht fähig sind, den korrekten Einstieg zu finden
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Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen
Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr mir helfen könnt.
Ich habe von 2009 --> 2011 Master studiert und seit 2012 gearbeitet.
Steuerklärung für 2012 habe ich im Jahr 2013 abgegeben und direkt danach Bescheid bekommen (ohne Angabe von Verlustvortrag).
Im Januar 2014 habe ich ein Bescheid über Verlustvortrag zum 31.12.2010 von ~800€
Im Januar 2015 habe ich ein Bescheid über Verlustvortrag zum 31.12.2011 von ~800€
Jetzt muss/möchte ich Steuerklärung für das Jahr 2014 abgeben.
Frage:
- darf ich die 2 Verlustvorträge (~1600€) jetzt in der Steuerklärung für 2014 angeben?(Gesetzt sagt Folgejahr???)
- wenn nicht, gehen die verloren?
- darf/muss ich für das Jahr 2012 die Steuerklärung rückwirken?
Für eure Antwort bedanke ich mich herzlich.
Schönen Abend,
Gruß
anp
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