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Frist der Steuererklärung überschritten als Sudent?

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    Frist der Steuererklärung überschritten als Sudent?

    Hallo,

    seit Oktober 2014 bin ich Student. Im Sommer 2014 arbeitete ich noch als Ferienjobber, verdiente jedoch weit unter 8000€.

    Nun habe ich die Frist, welche im Brief zur Erinnerung der Abgabe der Steuererklärung steht verpasst. Müsste aber eigentlich die damals gezahlte Lohnsteuer zurückerstattet bekommen.
    Da ich auch noch nie mehr wie in Ferienjobs tätig war bin ich nicht steuererklärungspflichtig, oder?

    Ich habe etwas von einer Frist von 4 Jahren gehört, stimmt das? oder kann ich meine Rückzahlungen nicht mehr in Anspruch nehmen?


    Vielen Dank!

    #2
    AW: Frist der Steuererklärung überschritten als Sudent?

    Die Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung ändert an den Erklärungsfristen nichts.

    Deine Steuerklärung für 2014 könntest du theoretisch noch ein paar Jährchen hinausschieben, was aber eigentlich nicht sinnvoll ist, wenn du schon einen Erstattungsanspruch hast.

    Außerdem müsstest du dem FA aufgrund der Erinnerung auch noch darlegen, dass für 2014 keine Erklärungspflicht besteht. Das FA weiß das ja nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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