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Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Hallo Kleinunternehmer672,

    Beitrag 29 enthielt denselben Link -> Werbung sollte hier unterbleiben.

    Tschüß

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  • KleinUnternehmer672
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Hallo,
    hier ist eine interessante Diskussion mit nützlichen Informationen. Hier gibt es auch einige Informationen zum Lesen:
    -Werbung entfernt-

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von ElToro Beitrag anzeigen
    Ich habe viele nützliche Tipps auf dieser Seite gefunden:

    ...

    Die wollte ich einfach mal mit euch teilen, da ich denke, sie könnte einigen hier helfen.

    Es gibt dort bspw. auch eine Rechnungsvorlage zum kostenlosen Download.

    VG
    Habs gemeldet (wegen der Werbung, ansonsten ist der Beitrag ja off topic)

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  • ElToro
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ich habe viele nützliche Tipps auf dieser Seite gefunden:

    https://rechnungsvorlage-kleinunternehmer.de

    Die wollte ich einfach mal mit euch teilen, da ich denke, sie könnte einigen hier helfen.

    Es gibt dort bspw. auch eine Rechnungsvorlage zum kostenlosen Download.

    VG

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
    Wer Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, ist danach nur von der Erhebung der USt in Deutschland befreit
    § 1a Abs. 1 Nr. 3b gilt analog aber sicher auch in den anderen EU-Staaten.

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  • Ronald_Fe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Abgesehen davon, daß das Problem tatsächlich nur noch in homöopatischer Dosis mit Elster zu tun hat - es scheint dem Fragesteller schonmal unklar zu sein, wer Leistungserbringer und -empfänger ist.

    Die USt-Id-Nr. hat nur für den Leistungsempfänger Sinn.

    Wer Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist, ist danach nur von der Erhebung der USt in Deutschland befreit. Steht so schon in den ersten Worten des § 19. Erbringt der deutsche Kleinunternehmer einen Umsatz in einem anderen Land als in Deutschland, ist es nicht ausgeschlossen, daß Umsatzsteuer anfällt. Diese Umsatzsteuer wird zwar sehr wahrscheinlich analog § 13 ff. UStG von Leistungsempfänger abgeführt, aber sie fällt eben grundsätzlich an.

    Gründe, wonach man allein durch den Besitz einer USt-Id.-Nr. zur Abgabe von UStVA verpflichtet ist, gibt es keine. Tätigt man allerdings innergemeinschaftliche Erwerbe, dann muß man für diesen Zeitraum auch als Kleinunternehmer eine UStVA abgeben (monatlich bzw. vierteljährlich).

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  • JamesBondoo7
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    1.) Die Wahl eines Steuerberaters ist da mehr als richtig
    2.) Umsätze als Kleinunternehmer sind rein rechtlich gesehen nicht "steuerfrei". Die Steuer wird nur nicht erhoben. Das ist mit Bezug aufs Ausland nicht ganz unwichtig, weil dort für einen Regelbesteuerer (also Nicht-Kleinunternehmer) in der Tat steuerfreie Umsätze auftauchen könnten.

    Ich muss gestehen, ich habe keine Ahnung was "Affiliates" ist bzw. sind.

    Ich weiß, im www steht viel Müll zur Kleinunternehmerschaft. Besonders wenn da auch noch das Ausland mitspielt. Aber hier kann und darf dir nur ein Steuerberater weiterhelfen. Deine Ausgangsfrage, die im weitesten Sinne etwas mit Elster zu tun hatte, hat man dir ja hier beantwortet. Alles weitere ist einfach "zu viel". Bitte frag einfach deinen Berater. Was die USt und Kleinunternehmer betrifft, ist das Internet wie Dr. Google: Finger weg von Selbstdiagnosen
    Zuletzt geändert von JamesBondoo7; 04.12.2015, 13:04.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Das weicht jetzt doch erheblich von der ursprünglichen Schilderung ab, wo es noch hieß:

    Ja die Umsätze habe ich bisher alle in Deutschland gemacht. Die UST-ID Nummer hatte ich damals nur direkt mitgeben lassen. Deshalb war jetzt meine Frage, ob ich mich alleine durch diese Nummer schon zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet habe (da ich diese nie gemacht habe und nur zufällig eben auf diesen Hinweis gekommen bin).

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo lumpenerna,

    also so einfach kannst du es dir auch nicht machen -> picard777 hat es deutlich gesagt die Schweiz ist nicht in der EU aber Luxemburg schon.
    Und nur innerhalb der EU gibt es innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen.
    Wo hast du denn wirklich Umsätze ? Du schreibst nehmen wir mal an.....
    Dann schreibst du plötzlich du erbringst Leistungen -> da gibt es aber keinen innergemeinschaftlichen Erwerb.
    Was soll das ??

    Tschüß
    Hallo,

    ich schildere das ganze nochmal ausführlich, was meine Ausgangsfrage ("Muss ich als Kleinunternehmer mit USt-IdNr eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?") entsprechend etwas erweitern wird. Und nein, das dient keinen Hausaufgaben und ja, mein Steuerberater kontaktiert mich heute, ich wollte nur vorher etwas Wissen darüber haben, damit ich ihm das Problem, bzw meine Frage(n) besser schildern kann.

    Also:
    Ich bin Kleinunternehmer seit Mitte letzten Jahres.
    Ich habe mir direkt bei der Anmeldung eine Ust-IdNr ausstellen lassen.

    Im Jahr 2014 hatte ich keine nennenswerten Umsätze. Nur rund 3 Rechnungen, innerhalb von Deutschland, umsatzsteuerfrei. -> Alles soweit problemlos.

    In 2015, ab Januar, fing ich an über das Amazon Partnerprogramm Geld durch Affiliates zu verdienen, in dem ich Werbung auf Amazon auf meinen Webseiten geschaltet habe und durch Verkäufe Provision erhalte. Amazon hat seinen Sitz in Luxemburg. Die Rechnung an Amazon erfolgt damit in das EU Ausland.
    Meine Rechnungen hatte ich umsatzsteuerfrei ausgestellt anhand dieser Hinweise (http://www.nightprogrammer.org/selbs...euern-buchen//) - Stichwort Reverse-Charge.
    Frage 1) Im Internet gab es widersprüchliche Angaben, ob Kleinunternehmer überhaupt auf Reverse-Charge zurückgreifen dürfen und die Steuerschuld an Amazon "schieben" können. Wäre das korrekt?
    Frage 2) Wäre da dann jetzt in jedem Monat, in dem ich Amazon Umsätze generiert und ausgezahlt bekommen hatte, eine Umsatzsteuervoranmeldung nötig gewesen oder ist für mich nur eine jährliche Meldung ausreichend? (Das war meine Anfangsfrage im Forum gewesen)

    Ebenfalls habe ich Februar/2015, März/2015 und April/2015 eine Dienstleistung an ein schweizer Unternehmen ausgeübt, die Rechnung ebenfalls umsatzsteuerfrei ausgestellt und ebenfalls keine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, da ich davon ausgegangen bin, dass ich das hier ebenfalls erst mit der jährlichen Steuererklärung mache.
    Frage 3) War das entsprechend richtig?

    Das wäre mein Fall jetzt im Detail. Natürlich mit der grundsätzlichen Frage, wie das jetzt bei weiteren Dienstleistungen wäre, die ich vllt mal nach Frankreich oder in ein anderes EU Land ausüben würde: Steuerschuld an den Empfänger abgeben - korrekt oder nicht (mit Hinblick auf meinen Kleinunternehmerstatus)? Und monatliche Voranmeldung nötig als Kleinunternehmer mit Ust-IdNr, oder jährlich ausreichend?

    Ich hoffe es ist nachvollziehbar geschildert. Sollte das ganze zu ausschweifend für das Forum sein, ziehe ich das sonst alles zurück.

    Viele Grüße
    Zuletzt geändert von lumpenerna; 04.12.2015, 12:14.

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  • Beamtenschweiß
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ich vermute mal der TE ist wieder ein Student, der sich auf diesem Wege seine Hausaufgaben machen lassen möchte.

    Sollte ich mit dieser Vermutung falsch liegen, so habe ich für den TE nur einen Rat: Geh zum Steuerberater !

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von lumpenerna Beitrag anzeigen
    Alternativ können wir auch Luxemburg nehmen. Konkret das Amazon Partnerprogramm. Leistungsempfänger ist Amazon mit Sitz in Luxemburg. Leistungserbringer bin ich mit Sitz in Deutschland.
    Hallo lumpenerna,

    also so einfach kannst du es dir auch nicht machen -> picard777 hat es deutlich gesagt die Schweiz ist nicht in der EU aber Luxemburg schon.
    Und nur innerhalb der EU gibt es innergemeinschaftliche Erwerbe und Lieferungen.
    Wo hast du denn wirklich Umsätze ? Du schreibst nehmen wir mal an.....
    Dann schreibst du plötzlich du erbringst Leistungen -> da gibt es aber keinen innergemeinschaftlichen Erwerb.
    Was soll das ??

    Tschüß

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von lumpenerna Beitrag anzeigen
    Diese Beträge X wurden ohne MwSt ausgestellt, da ja das Reverse-Charge Verfahren greift
    Vielleicht fällt ja in der Schweiz Umsatzsteuer an. In Luxemburg jedenfallst nicht, denn Du bist Kleinunternehmer. Auch der Leistungsempfänger muss nichts versteuern.

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
    Ich will mich da in den Thread nicht komplett hineindenken, aber warum hast Du ausgerechnet die Schweiz genommen ? Die gehört nicht zur EU und damit ist das Thema USt-ID hier eigentlich erledigt.
    Alternativ können wir auch Luxemburg nehmen. Konkret das Amazon Partnerprogramm. Leistungsempfänger ist Amazon mit Sitz in Luxemburg. Leistungserbringer bin ich mit Sitz in Deutschland.

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  • Picard777
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ich will mich da in den Thread nicht komplett hineindenken, aber warum hast Du ausgerechnet die Schweiz genommen ? Die gehört nicht zur EU und damit ist das Thema USt-ID hier eigentlich erledigt.

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
    Ja, so hätte man es machen müssen.

    Ausgangsfrage war aber, ob man allein aufgrund der zugeteilten USt-Id-Nr. regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen muß. Dazu wurde bisher kaum etwas gesagt und: Nein, es müssen nicht allein deshalb UStVA eingereicht werden.

    Sobald man jedoch i.g. Erwerbe tätigte, muß man diese auch als Kleinunternehmer in der entsprechenden UStVA (und zusätzlich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung natürlich) erklären.

    I. g. Erwerbe sind beim Leistungserbringer i. g. Lieferungen. Sie sind nur nach Angabe der USt-Id-Nr. des Empfängers möglich. Über die erbrachten i. g. Lieferungen erstattet der Leistungserbringer regelmäßig Meldung an eine Zentralstelle (unter Angabe der USt-ID-Nr. und der Umsatzhöhe an diese Nr.). Mit diesen Daten, die der deutschen Finanzverwaltung aus allen EG-Ländern zur Verfügung stehen, kann nun der einzelne Steuerpflichtige, somit der USt-ID-Besitzer, geprüft werden, ob er diese Umsätze in der UStVA angegeben hat. Hat er dies nicht, drohen die üblichen Sanktionen: Schätzung, Verspätungszuschlag, Zwangsgeld - je nachdem.
    Danke nochmal für deine ausführliche Erklärung. Genau das war meine Ausgangsfrage.

    Nehmen wir mal den Fall an, ich habe in den Monaten Februar bis April Dienstleistungen für ein schweizer Unternehmen erbracht und dafür Betrag X in Rechnung gestellt und erhalten (3 Monate / 3 Rechnungen). Diese Beträge X wurden ohne MwSt ausgestellt, da ja das Reverse-Charge Verfahren greift (der Leistungsempfänger ist steuerpflichtig, Sitz in der Schweiz). Entsprechend musste ich ja auch keine Steuern hier in Deutschland dafür bezahlen. Soweit richtig?
    In der Umsatzsteuervoranmeldung wäre ja jetzt nur vermerkt gewesen, dass ich sonstige Leistungen im Ausland erbracht habe die (hier) nicht versteuert werden müssen. Ist dadurch dann jetzt trotzdem mit (hohen Strafen) zu rechnen? Oder trifft das eher zu, wenn ICH der Leistungsempfänger gewesen wäre und durch die vergessen Voranmeldung dem Staat bisher Steuern entgangen wären?
    Ich weiß, dass das sicher so pauschal nicht ohne weiteres beantwortet kann, aber evtl gibt es da Erfahrungswerte an denen man sich orientieren kann.

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