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Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

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  • maguro_nigiri
    antwortet
    AW: Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

    Vielen Dank!

    Das genügt schon

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

    Hallo maguro_nigiri,

    wenn du eine Antragsveranlagung machst, also nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben kannst du die Steuererklärung 2012 bis 31.12.2016 einreichen usw.
    Niemand hindert dich natürlich die Steuererklärungen für 2013 und 2014 gleich jetzt mitzumachen.

    Tschüß

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  • neysee
    antwortet
    AW: Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

    Du kannst jede beliebige Steuererklärung, die nicht verfristet ist, in beliebiger Reihenfolge einreichen.

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  • maguro_nigiri
    hat ein Thema erstellt Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung.

    Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung

    Hallo,

    kurze Frage zu der rückwirkenden Steuererklärung:

    Kann ich dieses Jahr die Steuererklärung für 2012 einreichen, nächstes Jahr für 2013 usw. oder muss dass soz. im Paket 2012-2015 sein?

    Danke für die Hilfe und Grüße
    Florian
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