AW: Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung
Vielen Dank!
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Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung
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AW: Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung
Hallo maguro_nigiri,
wenn du eine Antragsveranlagung machst, also nicht verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben kannst du die Steuererklärung 2012 bis 31.12.2016 einreichen usw.
Niemand hindert dich natürlich die Steuererklärungen für 2013 und 2014 gleich jetzt mitzumachen.
Tschüß
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AW: Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung
Du kannst jede beliebige Steuererklärung, die nicht verfristet ist, in beliebiger Reihenfolge einreichen.
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Frage bzgl. rückwirkender Steuererklärung
Hallo,
kurze Frage zu der rückwirkenden Steuererklärung:
Kann ich dieses Jahr die Steuererklärung für 2012 einreichen, nächstes Jahr für 2013 usw. oder muss dass soz. im Paket 2012-2015 sein?
Danke für die Hilfe und Grüße
FlorianStichworte: -
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