AW: Möglicher doppelter Wohnsitz - steuerlich absetzbar?
Um dir zu sagen, wo eine doppelte Haushaltsführung eingetragen gehört, was kein Problem wäre, muss zuerst die steuerrechtliche Frage geklärt werden, ob der Tatbestand der doppelten Haushaltsführung vorliegt.
Das ist ohne Verstoß gegen das Steuerberatungsgesetz hier nicht möglich.
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Die Angaben zur doppelten Haushaltsführung gehören in deine Anlage N und zwar in die Zeilen 61 ff!
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Möglicher doppelter Wohnsitz - steuerlich absetzbar?
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AW: Möglicher doppelter Wohnsitz - steuerlich absetzbar?
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenMeiner Meinung nach passt das überhaupt nicht in ein Elsterforum
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDu stellst Fragen zum Steuerrecht, die wir dir hier sowieso nicht beantworten dürfen, selbst wenn wir es könnten.
http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
Wenn so ein Fall bestünde, wie sähe die Lösung aus?
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AW: Möglicher doppelter Wohnsitz - steuerlich absetzbar?
Du stellst Fragen zum Steuerrecht, die wir dir hier sowieso nicht beantworten dürfen, selbst wenn wir es könnten.
http://www.finanzen.sachsen.de/1272.html
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AW: Möglicher doppelter Wohnsitz - steuerlich absetzbar?
Zitat von Michaelsopa Beitrag anzeigenFalls das besser in den Thread ElsterFormular passt
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Möglicher doppelter Wohnsitz - steuerlich absetzbar?
Hallo,
Hier meine Situation:
Ich habe bis 10/2014 in den USA gelebt, habe ab 11/2014 eine Arbeitsstelle in Deutschland angenommen.
Meine Frau blieb und arbeitete in den USA noch bis ins 2015 weiter.
Für diesen Zeitraum ab 11/2014 muss ich eine Lohnsteuererklärung machen.
Wir haben in den USA geheiratet und das war bereits auch bei meiner Rückkehr 10/2014 nach Deutschland rechtskräftig.
Nur war meine Frau seit unserer Heirat nicht in Deutschland gemeldet (at also nicht in D gewohnt) und ich lief bei meiner Wiederanmeldung in Deutschland auf Lohnsteuerklasse 1.
Durch meine Rückkehr nach Deutschland habe ich natürlich auch eine Wohnung bezogen.
Nun meine Frage:
Liegt für den Zeitraum ab 11/2014 bei mir ein möglicher Fall von doppeltem Wohnsitz vor?
Wenn ja, kann ich das steuerlich absetzen und wenn wo trage ich das im ElsterFormular ein?
Vielen Dank für die Hilfe.
Falls das besser in den Thread ElsterFormular passt, könnte das der Admin dahin verschieben?
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