AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung
Es tut mir Leid, wenn ich euch verwirrt haben sollte. Ich habe tatsächlich die Anlage AV und Vorsorgeaufwendungen miteinander verwechselt.
Bei der Vorsorgeaufwendung habe ich nun bei den Zeilen 10 und 53 je "Ja" angekreuzt. Bei der Anlage AV habe ich nur die Zeilen 4 und 7-12 ausgefüllt.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!!
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Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung
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AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung
Hallo,
@Charlie24
Dann ist doch dieser Hinweis, nach deiner eigenen Logik überflüssig
Zitat: In der Anlage AV gibt es keine Zeile 53! In der Anlage Vorsorgeaufwand ist das korrekt, auch wenn es nur für einen Teil des Jahres gilt! Du kreuzt auch bei Zeile 56 JA an!
Mann, oh, Mann
Gruß FIGUL
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AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung
Offensichtlich bringst du wie die TE Anlage AV und Vorsorgeaufwand durcheinander.
Das bestätigt auch der Hinweis auf die Beihilfeberechtigung.
Das heißt, dass ich erst beihilfeberechtigt war, als ich schon Beamtin war, vorher aber nicht. Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?
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AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung
Dir ist aber klar, dass Du als Nun-Beamtin bis zum 31.12. des Zweitfolgejahres Deinem Dienstherrn die Erlaubnis zur Datenübermittlung erteilen musst ? Sonst ist es Essig mit der ganzen Förderung !
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AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung
Hallo,
@Charlie 24
Zitat Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?
Du musst immer Ja ankreuzen, gleich ob Angestellte oder Beamtin!
Offensichtlich bringst du wie die TE Anlage AV und Vorsorgeaufwand durcheinander
Du musst immer Ja ankreuzen, gleich ob Angestellte oder Beamtin!
Die Frage stellt sich doch gar nicht in AV
Gruß FIGUL
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AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung
Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?
Kreuze ich dann in Zeile 53 (Anlage AV) "Ja" an?
Die Beiträge zur Riesterrente muss ich sicherlich in Anlage AV (Beiträge zur Altersvorsorge) angeben. Aber in welche Zeile gehört das da genau?
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AW: Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung
Es macht Sinn zwischen Anlage AV und Anlage Vorsorgeaufwand zu unterscheiden.
Was in Zeile 10 der Anlage Vorsorgeaufwand anzukreuzen ist ergibt sich aus der Frage dort. Die Eingabehilfe von ElsterFormular z. B. erläutert diese auch recht gut (Du verrätst ja leider nicht mit welcher Anwendung Du arbeitest!).
Auch zu Zeile 53 der Anlage Vorsorgeaufwand empfehle ich die Eingabehilfe.
Wegen der Riesterrente schau Dir die Anlage AV einfach mal von vorne an.
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Beamtin UND Angestellte im Jahr 2015; Riester-Rentenversicherung
Liebes Elster-Team,
erst einmal: Danke, dass es euch gibt und man euch (vermutlich häufig) "doofe Fragen" stellen darf.
Ich habe 3 Fragen:
1) Ich bin Grundschullehrerin und 2015 war ich noch teils Angestellte und teils Beamtin auf Probe. Das heißt, dass ich erst beihilfeberechtigt war, als ich schon Beamtin war, vorher aber nicht. Muss ich in Anlage AV in Zeile 10 dann ja oder nein ankreuzen?
2) Außerdem war ich somit auch nur teils rentenversicherungspflichtig (nämlich nur als Angestellte, nicht mehr als Beamtin). Kreuze ich dann in Zeile 53 (Anlage AV) "Ja" an?
3) Die Beiträge zur Riesterrente muss ich sicherlich in Anlage AV (Beiträge zur Altersvorsorge) angeben. Aber in welche Zeile gehört das da genau?
Nochmals vielen Dank für eure Hilfe!
Eure FennenieStichworte: -
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