AW: Überhöhte Freistellungen erteilt
Dem Finanzamt einfach alle Kapitalerträge erklären und ggf. Belege (z. B. Erträgnisaufstellungen, Kontoauszüge) beilegen. Sofern Steuern von den Zinsen einbehalten wurden, die Steuerbescheinigungen beilegen (im Original). Bei nichteinbehaltenen Steuern werden keine Steuerbescheinigungen ausgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
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Überhöhte Freistellungen erteilt
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Überhöhte Freistellungen erteilt
Ich habe das Problem, dass ich in meiner Schusseligkeit, über die verschiedenen Banken hinweg, insgesamt zu hohe Freistellungsaufträge verteilt hatte. Am Ende habe ich als Alleinstehender also Freistellungen in Höhe von 856,21 Euro genutzt. Außerdem hatten zwei Banken die Kirchensteuer nicht abgeführt.
Muss ich nun von jeder Bank Jahressteuerbescheinigungen anfordern, auch von den Banken bei denen alles korrekt gelaufen ist, und in die Anlage KAP eintragen?
Wie erkläre ich es dem FA und wo trage ich das alles ein?
Im voraus herzlichen Dank für Eure hilfe!
Gruß
DjimboStichworte: -
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