Den Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung 2014?
Was den Eintrag in Zeile 13 angeht, solltest du von der Krankenkasse eine Bescheinigung erhalten haben. In ElsterFormular sagt die Ausfüllhilfe hierzu folgendes:
Haben Sie im Jahr 2014 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle. Ist das der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.
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