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Anlage AV: Welche Beträge für Zeile 11 und 13 eintragen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Anlage AV: Welche Beträge für Zeile 11 und 13 eintragen?

    Den Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung 2014?
    Wenn der Bruttoarbeitslohn nicht über der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung lag, kannst du den Bruttolohn in Zeile 11 eintragen.

    Was den Eintrag in Zeile 13 angeht, solltest du von der Krankenkasse eine Bescheinigung erhalten haben. In ElsterFormular sagt die Ausfüllhilfe hierzu folgendes:

    Haben Sie im Jahr 2014 Entgeltersatzleistungen (ohne Elterngeld) bezogen, ergeben sich hier einzutragende Beträge aus der Bescheinigung der auszahlenden Stelle. Ist das der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde liegende Entgelt höher als die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung, ist die tatsächlich erzielte Entgeltersatzleistung einzutragen.

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  • snoll
    hat ein Thema erstellt Anlage AV: Welche Beträge für Zeile 11 und 13 eintragen?.

    Anlage AV: Welche Beträge für Zeile 11 und 13 eintragen?

    Hallo!

    Da mir die Jahresmeldung zur Sozialversicherung aus 2014 fehlt (habe wohl nur eine Unterbrechungsmeldung,d.h. bis zu meinem Mutterschutz bekommen), weiß ich nicht genau, welchen Betrag ich da eintragen kann.
    Den Bruttoarbeitslohn der Lohnsteuerbescheinigung 2014?
    Dann habe ich von Ende September bis Ende des Jahres Mutterschaftsgeld erhalten. Ich würde also in Zeile 13 den Betrag aus der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 15 (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) plus die Summe, die ich von der Krankenkasse bekommen habe, eintragen?
    Wäre super, wenn mir jemand zu den beiden Punkten Auskunft geben könnte.

    Danke und viele Grüße
    snoll
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