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Steuererklärung freiberuflicher Student

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Steuererklärung freiberuflicher Student

    Diese Erinnerungsschreiben enthalten regelmäßig am Ende folgenden Hinweis:

    Wird diese Erinnerung für unberechtigt gehalten, wird gebeten, das oben genannte Finanzamt davon zu unterrichten, damit der Sachverhalt nochmals überprüft werden kann.

    Zumindest dafür muss man sich eben die Zeit nehmen, wobei auch das Ausfüllen einer formlosen EÜR und einer Einkommensteuerklärung bei Einkünften von nur 2.000,00 € keine Sache von Tagen ist.

    Das lässt sich an einem Sonntagnachmittag selbst mit nur laienhaften Kenntnissen locker zweimal erledigen, es sei denn, du willst einen Verlustvortrag beantragen. Dafür braucht man dann ein Stündchen länger.
    Lohnt aber nur, wenn die Kosten deines Masterstudiums 2015 über den 2.000,00 € gelegen haben.

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  • Jambo
    antwortet
    AW: Steuererklärung freiberuflicher Student

    Zitat von ciaoragazzi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich bin momentan Student im Master-Studium. 2015 hatte ich von Juni - August 3 Monate freiberuflich in den Semesterferien gearbeitet, meine Einkünfte lagen insgesamt knapp unter 2000€.
    Nun habe ich Anfang des Monats eine Erinnerung von Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung mit Frist 21.7.2016 bekommen. Durch Vollzeitstudium + aktuell zwei Jobs nebenher war bisher leider keine Zeit dafür.
    Lohnt es sich nach Fristende die Steuererklärung noch nachzureichen, oder einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen?

    Freundliche Grüße
    Info:

    Wenn das Finanzamt Sie auffordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, haben Sie Folge zu leisten (§ 149 AO).
    Innerhalb dieser Frist sollten Sie Ihre Steuererklärung abgeben, sonst droht eine Strafe in Form des Verspätungszuschlags

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Steuererklärung freiberuflicher Student

    Zitat von ciaoragazzi Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich bin momentan Student im Master-Studium. 2015 hatte ich von Juni - August 3 Monate freiberuflich in den Semesterferien gearbeitet, meine Einkünfte lagen insgesamt knapp unter 2000€.
    Nun habe ich Anfang des Monats eine Erinnerung von Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung mit Frist 21.7.2016 bekommen. Durch Vollzeitstudium + aktuell zwei Jobs nebenher war bisher leider keine Zeit dafür.
    Lohnt es sich nach Fristende die Steuererklärung noch nachzureichen, oder einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen?

    Freundliche Grüße
    Hallo,

    imho belibt sich das Katz wie Mietz
    Bittest du nicht um Verlängerung, bekommst du normalerweise nochmals eine Aufforderung mit einer neuen Frist.
    Dann wird es allmählich Zeit, dass du in die Gänge kommst.
    Eines erschließt sich mir nicht:
    Was hat das Ganze mit Elster zu tun? Kannst du mir das mal auf die Schnelle erklären?

    Gruß FIGUL

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  • Jambo
    antwortet
    AW: Steuererklärung freiberuflicher Student

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Lohnt es sich Tomaten auf dem Balkon zu pflanzen? Kommt immer drauf an.
    ja es lohnt sich ~ immer gut Wasser geben ~ und reichlich Dünger ~ s t e u e r f r e i Tomaten ernten

    mfg Jambo

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Steuererklärung freiberuflicher Student

    Zitat von ciaoragazzi Beitrag anzeigen
    Lohnt es sich nach Fristende die Steuererklärung noch nachzureichen, oder einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen?
    Lohnt es sich Tomaten auf dem Balkon zu pflanzen? Kommt immer drauf an.

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  • ciaoragazzi
    hat ein Thema erstellt Steuererklärung freiberuflicher Student.

    Steuererklärung freiberuflicher Student

    Hallo,

    Ich bin momentan Student im Master-Studium. 2015 hatte ich von Juni - August 3 Monate freiberuflich in den Semesterferien gearbeitet, meine Einkünfte lagen insgesamt knapp unter 2000€.
    Nun habe ich Anfang des Monats eine Erinnerung von Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung mit Frist 21.7.2016 bekommen. Durch Vollzeitstudium + aktuell zwei Jobs nebenher war bisher leider keine Zeit dafür.
    Lohnt es sich nach Fristende die Steuererklärung noch nachzureichen, oder einen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen?

    Freundliche Grüße
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