AW: Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer
Hallo diiidiii,
wenn du die erste Seite der Umsatzsteuer-Erklärung ausfüllst, kann das Finanzamt damit prüfen, ob du noch die Voraussetzungen erfüllst.
Tschüß
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Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer
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AW: Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer
Zitat von diiidiii Beitrag anzeigenHallo zusammen,
ich habe vor wenigen Tagen eine Erinnerung vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Erklärung zur Umsatzsteuer abgeben muss. Meine Frage ist nun, ob ich dies überhaupt muss, da ich von der Kleinunternehmer-Regel Gebrauch mache.
Muss ich nun die Erklärung abgeben oder ist das ein Routine-Schreiben?
Viele Grüße
Deine Verpflichtungen (soweit unbekannt) klärst Du besser mit einem steuerberatenden Bereuf.Zuletzt geändert von stiller; 04.09.2016, 10:41.
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AW: Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer
Das ist keine Frage zu Elster. Aber auch Kleinunternehmer müssen die erste Seite der Umsatzsteuererklärung ausfüllen.
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Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer
Hallo zusammen,
ich habe vor wenigen Tagen eine Erinnerung vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Erklärung zur Umsatzsteuer abgeben muss. Meine Frage ist nun, ob ich dies überhaupt muss, da ich von der Kleinunternehmer-Regel Gebrauch mache. Ich meine gelesen zu haben, dass ich meine Ein- und Ausgaben lediglich bei der Einkommenssteuer mit angeben muss und es darüber verrechnet wird...
Muss ich nun die Erklärung abgeben oder ist das ein Routine-Schreiben?
Viele GrüßeStichworte: -
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