AW: Mutterschaftsgeld - in welchem Jahr ansetzen?
Grundsätzlich gilt das Zuflussprinzip, das wäre also 2016. Es gilt jedoch folgende Ausnahme:
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
Ich nehme mal an, dass das Mutterschaftsgeld regelmäßig monatlich gezahlt wird.
Eine kurze Zeit sind allerdings nicht mehr als 10 Tage, wobei zu beachten ist: Die Fälligkeit muss in den letzten 10 Tagen des Jahres liegen, die Zahlung darf höchsten 10 Tage nach Ende des Jahres erfolgen.
Deine Frage betrifft allerdings nicht die elektronische Steuererklärung, sondern Steuerrecht. Steuerberatung gibt es hier nicht, das wäre auch nicht erlaubt.
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