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Zitat von satras85 Beitrag anzeigenUnd bei den Werbungskosten, in welcher Zeile trage ich dort die andere Hälfte ein?
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AW: Haftpflicht und Unfallversicherung
Zitat von FIGUL Beitrag anzeigenHallo,
Zitat: Da ich unter Sonderausgaben keine Zeile zum eintragen finde.
Du hast doch die Zeile 50 gefunden
Gruß FIGUL
Und bei den Werbungskosten, in welcher Zeile trage ich dort die andere Hälfte ein?
Sorry, ist nur etwas verwirrend
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Hallo,
Zitat: Da ich unter Sonderausgaben keine Zeile zum eintragen finde.
Du hast doch die Zeile 50 gefunden
Gruß FIGUL
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Zitat von Tobias Kramny Beitrag anzeigenDer Vollständigkeit halber: Ihr habt eigentlich beide Recht. Bei Beiträgen zu einer privaten Unfallversicherung handelt es sich sowohl um Werbungskosten nach §9a, als auch um Vorsorgeaufwendungen nach dem EstG §10 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz. Das Finanzamt geht zu je 50% von einem beruflichen und einem privaten Anteil aus. 50% der Beiträge können daher in die Werbungskosten gepackt werden. Da 1000€ pro Jahr pauschal verrechnet werden, lohnt sich das Sammeln ab mehr als 1000€ Werbungskosten pro Jahr. Die andere Hällfte kann bei den Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag hierfür liegt bei 1900€. Bei einem mtl. Bruttoeinkommen von 1716€ ist der Maximalbetrag allein schon durch Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Wenn man weniger verdient und somit weniger KV und PV-Beiträge zahlt, lohnt es sich auch die anderen Versicherungen mit anzugeben. Die Haftpflichtversicherung hat in der Regel keinen beruflichen Anteil. Hier gibt es nur die Möglichkeit über die Vorsorgeaufwendungen.
Im Elster Programm (Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 50) steht drin:
"Sind sowohl private als auch berufliche Risiken versichert, sind die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben und Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen."
Ist das denn nun so richtig?
Da ich unter Sonderausgaben keine Zeile zum eintragen finde.
Um Hilfe bin ich sehr dankbar.
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Zitat von Tobias Kramny Beitrag anzeigenDer Vollständigkeit halber: Ihr habt eigentlich beide Recht. Bei Beiträgen zu einer privaten Unfallversicherung handelt es sich sowohl um Werbungskosten nach §9a, als auch um Vorsorgeaufwendungen nach dem EstG §10 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz. Das Finanzamt geht zu je 50% von einem beruflichen und einem privaten Anteil aus. 50% der Beiträge können daher in die Werbungskosten gepackt werden. Da 1000€ pro Jahr pauschal verrechnet werden, lohnt sich das Sammeln ab mehr als 1000€ Werbungskosten pro Jahr. Die andere Hällfte kann bei den Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag hierfür liegt bei 1900€. Bei einem mtl. Bruttoeinkommen von 1716€ ist der Maximalbetrag allein schon durch Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Wenn man weniger verdient und somit weniger KV und PV-Beiträge zahlt, lohnt es sich auch die anderen Versicherungen mit anzugeben. Die Haftpflichtversicherung hat in der Regel keinen beruflichen Anteil. Hier gibt es nur die Möglichkeit über die Vorsorgeaufwendungen.
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Das mit dem Kleingedruckten verwirt nur. In fast jeder privaten Unfallversicherung ist besteht ein 24 Stunden-Schutz. Sowohl Arbeits-und Wegeunfälle, als auch die meisten Freizeitunfälle sind darin abgesichert. Es gibt zwar auch Freizeitunfallversicherungen, diese heißen dann aber auch so und sind mehr als selten. Bezüglich der Anlage Vorsorgeaufwand gebe ich Ihnen Recht.
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Man muss aber bei einer Unfallversicherung schon im Kleingedruckten nachlesen, ob berufliche Unfallrisiken einschließlich Wegeunfälle überhaupt abgedeckt sind.
Ansonsten sei der Hinweis gestattet, dass sich das Forum mit Fragen der elektronischen Steuererklärung befasst und Steuerberatung im Forum natürlich nicht erlaubt ist.
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Der Vollständigkeit halber: Ihr habt eigentlich beide Recht. Bei Beiträgen zu einer privaten Unfallversicherung handelt es sich sowohl um Werbungskosten nach §9a, als auch um Vorsorgeaufwendungen nach dem EstG §10 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz. Das Finanzamt geht zu je 50% von einem beruflichen und einem privaten Anteil aus. 50% der Beiträge können daher in die Werbungskosten gepackt werden. Da 1000€ pro Jahr pauschal verrechnet werden, lohnt sich das Sammeln ab mehr als 1000€ Werbungskosten pro Jahr. Die andere Hällfte kann bei den Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag hierfür liegt bei 1900€. Bei einem mtl. Bruttoeinkommen von 1716€ ist der Maximalbetrag allein schon durch Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Wenn man weniger verdient und somit weniger KV und PV-Beiträge zahlt, lohnt es sich auch die anderen Versicherungen mit anzugeben. Die Haftpflichtversicherung hat in der Regel keinen beruflichen Anteil. Hier gibt es nur die Möglichkeit über die Vorsorgeaufwendungen.
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Ah, okay. Danke. dann wird es daran liegen. Habe ich wohl umsonst meine Versicherung für Bescheinigungen der letzten 3 Jahre genervt .
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Hallo,
das sind KEINE werbungskosten, sondern Sonderausgaben(Anlage Vorsorgeaufwand).
Ob sie sich auswirken ist fraglich, da durch Pflichtbeiträge zur KV+PV meistens die Bemessungsgrenze von 1900.-ledig/3800.- verh. schon überschritten wird
Gruß FIGUL
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Haftpflicht und Unfallversicherung
Wird das zu den Werbungskosten gezählt und fließt nicht ein, wenn man unter den 1000 Euro bleibt? Denn ich habe beides eingetragen und es hat sich nichts an der Erstattung/Nachzahlung geändert. Oder was muss ich tun, damit das berücksichtigt wird? Vielen Dank für Antwort .
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