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Haftpflicht und Unfallversicherung

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  • satras85
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht welche Software Du verwendest. In ElsterFormular ist aber an den Beschriftungen der Zeilen 31 bis 46 und 48 ff ganz klar erkennbar, dass es diese nicht sein können. Bleibt übrig Zeile 47, Sonstiges.
    Okay, danke für deine Hilfe :-)

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Zitat von satras85 Beitrag anzeigen
    Und bei den Werbungskosten, in welcher Zeile trage ich dort die andere Hälfte ein?
    Ich weiß nicht welche Software Du verwendest. In ElsterFormular ist aber an den Beschriftungen der Zeilen 31 bis 46 und 48 ff ganz klar erkennbar, dass es diese nicht sein können. Bleibt übrig Zeile 47, Sonstiges.

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  • satras85
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Zitat: Da ich unter Sonderausgaben keine Zeile zum eintragen finde.

    Du hast doch die Zeile 50 gefunden

    Gruß FIGUL
    Okay, also da trage ich die eine Hälfte der Unfallversicherung ein?
    Und bei den Werbungskosten, in welcher Zeile trage ich dort die andere Hälfte ein?

    Sorry, ist nur etwas verwirrend

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Hallo,

    Zitat: Da ich unter Sonderausgaben keine Zeile zum eintragen finde.

    Du hast doch die Zeile 50 gefunden

    Gruß FIGUL

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  • satras85
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Zitat von Tobias Kramny Beitrag anzeigen
    Der Vollständigkeit halber: Ihr habt eigentlich beide Recht. Bei Beiträgen zu einer privaten Unfallversicherung handelt es sich sowohl um Werbungskosten nach §9a, als auch um Vorsorgeaufwendungen nach dem EstG §10 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz. Das Finanzamt geht zu je 50% von einem beruflichen und einem privaten Anteil aus. 50% der Beiträge können daher in die Werbungskosten gepackt werden. Da 1000€ pro Jahr pauschal verrechnet werden, lohnt sich das Sammeln ab mehr als 1000€ Werbungskosten pro Jahr. Die andere Hällfte kann bei den Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag hierfür liegt bei 1900€. Bei einem mtl. Bruttoeinkommen von 1716€ ist der Maximalbetrag allein schon durch Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Wenn man weniger verdient und somit weniger KV und PV-Beiträge zahlt, lohnt es sich auch die anderen Versicherungen mit anzugeben. Die Haftpflichtversicherung hat in der Regel keinen beruflichen Anteil. Hier gibt es nur die Möglichkeit über die Vorsorgeaufwendungen.
    Hallo, ich habe auch eine Private Unfalversicherung die je zur Hälfte berufliche sowohl auch Private Risiken abdeckt.
    Im Elster Programm (Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 50) steht drin:

    "Sind sowohl private als auch berufliche Risiken versichert, sind die Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte als Sonderausgaben und Werbungskosten oder Betriebsausgaben zu berücksichtigen."

    Ist das denn nun so richtig?
    Da ich unter Sonderausgaben keine Zeile zum eintragen finde.

    Um Hilfe bin ich sehr dankbar.

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  • Nash9r
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Zitat von Tobias Kramny Beitrag anzeigen
    Der Vollständigkeit halber: Ihr habt eigentlich beide Recht. Bei Beiträgen zu einer privaten Unfallversicherung handelt es sich sowohl um Werbungskosten nach §9a, als auch um Vorsorgeaufwendungen nach dem EstG §10 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz. Das Finanzamt geht zu je 50% von einem beruflichen und einem privaten Anteil aus. 50% der Beiträge können daher in die Werbungskosten gepackt werden. Da 1000€ pro Jahr pauschal verrechnet werden, lohnt sich das Sammeln ab mehr als 1000€ Werbungskosten pro Jahr. Die andere Hällfte kann bei den Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag hierfür liegt bei 1900€. Bei einem mtl. Bruttoeinkommen von 1716€ ist der Maximalbetrag allein schon durch Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Wenn man weniger verdient und somit weniger KV und PV-Beiträge zahlt, lohnt es sich auch die anderen Versicherungen mit anzugeben. Die Haftpflichtversicherung hat in der Regel keinen beruflichen Anteil. Hier gibt es nur die Möglichkeit über die Vorsorgeaufwendungen.
    Super. Vielen Dank für die ausführliche Antowort.

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  • Tobias Kramny
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Das mit dem Kleingedruckten verwirt nur. In fast jeder privaten Unfallversicherung ist besteht ein 24 Stunden-Schutz. Sowohl Arbeits-und Wegeunfälle, als auch die meisten Freizeitunfälle sind darin abgesichert. Es gibt zwar auch Freizeitunfallversicherungen, diese heißen dann aber auch so und sind mehr als selten. Bezüglich der Anlage Vorsorgeaufwand gebe ich Ihnen Recht.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Man muss aber bei einer Unfallversicherung schon im Kleingedruckten nachlesen, ob berufliche Unfallrisiken einschließlich Wegeunfälle überhaupt abgedeckt sind.

    Ansonsten sei der Hinweis gestattet, dass sich das Forum mit Fragen der elektronischen Steuererklärung befasst und Steuerberatung im Forum natürlich nicht erlaubt ist.

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  • Tobias Kramny
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Der Vollständigkeit halber: Ihr habt eigentlich beide Recht. Bei Beiträgen zu einer privaten Unfallversicherung handelt es sich sowohl um Werbungskosten nach §9a, als auch um Vorsorgeaufwendungen nach dem EstG §10 Absatz 4 Einkommenssteuergesetz. Das Finanzamt geht zu je 50% von einem beruflichen und einem privaten Anteil aus. 50% der Beiträge können daher in die Werbungskosten gepackt werden. Da 1000€ pro Jahr pauschal verrechnet werden, lohnt sich das Sammeln ab mehr als 1000€ Werbungskosten pro Jahr. Die andere Hällfte kann bei den Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag hierfür liegt bei 1900€. Bei einem mtl. Bruttoeinkommen von 1716€ ist der Maximalbetrag allein schon durch Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft. Wenn man weniger verdient und somit weniger KV und PV-Beiträge zahlt, lohnt es sich auch die anderen Versicherungen mit anzugeben. Die Haftpflichtversicherung hat in der Regel keinen beruflichen Anteil. Hier gibt es nur die Möglichkeit über die Vorsorgeaufwendungen.

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Hallo Nash9r,

    da weißt du jetzt, dass du dir für die nächsten Steuererklärungen den Aufwand sparen kannst.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 06.01.2017, 11:54. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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  • Nash9r
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Ah, okay. Danke. dann wird es daran liegen. Habe ich wohl umsonst meine Versicherung für Bescheinigungen der letzten 3 Jahre genervt .

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  • FIGUL
    antwortet
    AW: Haftpflicht und Unfallversicherung

    Hallo,

    das sind KEINE werbungskosten, sondern Sonderausgaben(Anlage Vorsorgeaufwand).
    Ob sie sich auswirken ist fraglich, da durch Pflichtbeiträge zur KV+PV meistens die Bemessungsgrenze von 1900.-ledig/3800.- verh. schon überschritten wird

    Gruß FIGUL

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  • Nash9r
    hat ein Thema erstellt Haftpflicht und Unfallversicherung.

    Haftpflicht und Unfallversicherung

    Wird das zu den Werbungskosten gezählt und fließt nicht ein, wenn man unter den 1000 Euro bleibt? Denn ich habe beides eingetragen und es hat sich nichts an der Erstattung/Nachzahlung geändert. Oder was muss ich tun, damit das berücksichtigt wird? Vielen Dank für Antwort .
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