AW: Zusammenveranlagung nach Trennung und Behinderungsgrad
... es sei denn Kosten des Zwangsverbunds.
Da ich selbst nur Elsterformular benutze und brauche, kann ich wie vermutlich wie viele Andere mangels Kenntnis gar nicht sinnvoll empfehlen, selbst wenn wir was wollten. Eine Empfehlung wäre auch ziemlich nahe an unzulässiger Werbung. Gerade im Moment erfolgen an allen journalistischen Ecken wieder Tests von Steuerprogrammen, die Suchmaschine Deines Vertrauens wird sicherlich auch das eine oder andere auswerfen, große Neuerungen oder Änderungen gegenüber Vorjahrestestergebnissen dürfte eher nicht zu erwarten sein.
Eine kleine Suchhilfe grundsätzlich: Die Programmversionen mit der Einkommensteuererklärung 2016 haben regelmäßig "2017" im Namen.
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Zusammenveranlagung nach Trennung und Behinderungsgrad
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Hallo Natalie23,
meinst du mit Anwaltskosten -> Kosten für die Scheidung, das geht nicht mehr zum Absetzen meines Wissens.
Tschüß
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AW: Zusammenveranlagung nach Trennung und Behinderungsgrad
Kannst du mir ein Programm empfehlen? Wie schaut es mit Anwaltskosten aus? Kann ich diese absetzen?
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Hauptbogen Zeilen 61 und 62.
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Danke für die schnelle Antwort. Wo kann man das mit der Behinderung eintragen?
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AW: Zusammenveranlagung nach Trennung und Behinderungsgrad
Musst du selbst ausrechnen. Entweder machst Du mit Elsterformular oder über das Elsteronlineportal drei Steuererklärungen, d.h. Deine, die Deines Ex und eine zusammen, und vergleichst die Ergebnisse. Oder Du lachst Dir ein kommerzielles Programm an, das das automatisch herausfindet, was günstiger ist.
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Zusammenveranlagung nach Trennung und Behinderungsgrad
Hallo,
Ich bräuchte dazu bitte Hilfe und Tipps.
Ich habe mich im Juli 2016 von meinem Mann getrennt.
Ich hatte von Februar bis August Lohnsteuerklasse 3. Im Januar und September bis Dezember die 4 ( Änderung wegen Schwangerschaft ), dazu habe ich sehr hohe Werbungskosten wegen Fahrt zur Arbeit . Mein Mann hat von Januar bis August Krankengeld bekommen und bekommt seit September wieder Lohn. Er hat jetzt ein Bescheid bekommen das er rückwirkend zum Januar 2016 ein Behinderungsgrad von 40 % hat und er dadurch steuerliche Vorteile hat.
Meine Frage ist ob ich eine Zusammenveranlagung machen soll oder doch lieber allein. Was rentiert sich mehr?
Danke vorab für Tipps
Gruß
Natalie
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