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gekürztes Hartz IV durch selbständige Tätigkeit - selbständige Einkünfte angeben ?
Hartz IV solltest Du aber trotzdem nicht angeben. Im Extremfall kann es natürlich sein dass es sich nicht auswirkt (oder hat Deine Solftware ein spezielles Eingabefeld für solche 'Einkünfte'?).
AW: gekürztes Hartz IV durch selbständige Tätigkeit - selbständige Einkünfte angeben
L.E. Fant, diese andere Betrachtungsweise war genau das, was den Knoten bei mir im Gehirn gelöst hat !
Ergebnis ist, Hartz IV Aufstockung angeben, wird nicht versteuert, Gewinn aus der Zeit wird ganz normal zur Gewinnermittlung hinzugerechnet und versteuert, wie auch Charlie24 gesagt hat. Danke vielmals !
AW: gekürztes Hartz IV durch selbständige Tätigkeit - selbständige Einkünfte angeben
Das Thema hat zwar nichts mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, aber die Einkommensteuer ist nun mal eine Jahressteuer.
Deshalb sind alle steuerpflichtigen Einnahmen eines Kalenderjahres in der Einnahmeüberschussrechnung zu erfassen und der nach Abzug der Betriebsausgaben verbleibende Gewinn dieses Kalenderjahres zu erklären.
Du hast ohnehin einen gewissen Vorteil daraus, dass ALG II nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Ob dann unterm Strich Steuern bezahlt werden müssen, hängt von der Höhe des zu versteuernden Jahreseinkommens ab.
gekürztes Hartz IV durch selbständige Tätigkeit - selbständige Einkünfte angeben ?
Hallo, bin etwas verwirrt. Ich habe 6 Monate gekürztes Hartz IV bezogen, da ich geringfügige selbständige Einkünfte hatte. Ich weiss, dass ich die Hartz IV Zahlungen nicht versteuern muss, aber ist das nur der gekürzte Anteil, den ich vom Staat bekommen habe, d.h. muss ich den von mir erwirtschafteten Gewinn, der quasi zur Auffüllung des Hartz IV bis zum vollen Hartz IV Betrag beitrug, versteuern und in die Gewinnermittlung mit einbeziehen ? Ich bin jetzt wieder angestellt mit 19er Einkünften und habe weiterhin auch Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die ich natürlich auch angeben werde, aber gehören die aus der Hartz IV - Zeit mit dazu?
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