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Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Wenn Du schreibst

    Zitat von quadans Beitrag anzeigen
    verdiene 880€ Brutto
    dann vermute ich und weiß Charlie, dass Du damit einen Monatswert angibst. Dein Satz

    Zitat von quadans Beitrag anzeigen
    ich muss also mehr verlust als gewinn im monat machen
    ist vollkommen falsch. Alles wird von 1. Januar bis 31. Dezember gerechnet. Darüber hinaus musst Du nicht mehr Verlust als Gewinn machen, sondern einen Verlust, keinen Gewinn.

    Besser gesagt: Du musst keinen Verlust machen. Denn wer mehr verdient der hat mehr!

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte müsste negativ sein, wie will er da bei 10.560 € brutto (880 € x 12 Monate) denn hinkommen?
    Das hab ich jetzt nicht als meine Aufgabe gesehen das auszuzrechnen.

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  • Jambo
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    [QUOTE=quadans;222748]ich muss also mehr verlust als gewinn im monat machen damit ich irgendwas mit den steuern machen kann? also hol ich mir ein fahrzeug das mit 1000€ im monat kostet und kann das dann erst absetzen?

    Welche Vorteile soll Ihnen das bringen???

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    also hol ich mir ein fahrzeug das mit 1000€ im monat kostet und kann das dann erst absetzen?
    Du bräuchtest ein Fahrzeug, dessen nachgewiesene Kosten über 1,65 €/km liegen würden. Solche Fahrzeuge gibt es zwar, du kannst sie dir aber nicht leisten.

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  • quadans
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    ich muss also mehr verlust als gewinn im monat machen damit ich irgendwas mit den steuern machen kann? also hol ich mir ein fahrzeug das mit 1000€ im monat kostet und kann das dann erst absetzen?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Also sieht es schlecht aus?
    Es ist nicht möglich, damit ins Minus zu kommen! Oder hast du weitere Werbungskosten von mehr als 8.640 €?

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  • quadans
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte müsste negativ sein, wie will er da bei 10.560 € brutto (880 € x 12 Monate) denn hinkommen?

    160 km mit eigenem Pkw pro Unterrichtswoche zur Berufsschule bringen gerade mal 48 €, macht bei 40 Unterrichtswochen im Jahr 1.920 € Werbungskosten.


    Also sieht es schlecht aus?

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Guck mal wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist. Wenn's negativ ist dann geht's vielleicht.
    Bereits der Gesamtbetrag der Einkünfte müsste negativ sein, wie will er da bei 10.560 € brutto (880 € x 12 Monate) denn hinkommen?

    160 km mit eigenem Pkw pro Unterrichtswoche zur Berufsschule bringen gerade mal 48 €, macht bei 40 Unterrichtswochen im Jahr 1.920 € Werbungskosten.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Zitat von quadans Beitrag anzeigen
    und das mit dem jetztigen anrechnen der kosten und späteren verrechnen sobald ich lohnsteuer zahlen muss geht nicht?
    Guck mal wie hoch das zu versteuernde Einkommen ist. Wenn's negativ ist dann geht's vielleicht.

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  • quadans
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo quadans,

    Kosten kann man immer nur in dem Jahr geltend machen wo sie anfallen, und wenn du keine Steuern bezahlt hast, kannst du auch nichts zurückbekommen -> das Finanzamt erstattet keine Kosten, nur gezahlte Steuern.

    Tschüß
    und das mit dem jetztigen anrechnen der kosten und späteren verrechnen sobald ich lohnsteuer zahlen muss geht nicht? mein chef meinte das würde gehen

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Zitat von quadans Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ........
    Das ist relativ teuer und ich wollte fragen ob es möglich ist da etwas mit einer Steuererklärung zu machen, so dass man da Geld wieder zurück bekommt ggf. später wenn ich richtiges Gehalt verdiene verrechnet werden kann?

    Vielen Dank im Vorraus!
    Hallo quadans,

    Kosten kann man immer nur in dem Jahr geltend machen wo sie anfallen, und wenn du keine Steuern bezahlt hast, kannst du auch nichts zurückbekommen -> das Finanzamt erstattet keine Kosten, nur gezahlte Steuern.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 29.01.2017, 02:03. Grund: Korrektur Rechtschreibung

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Zitat von quadans Beitrag anzeigen
    was ist damit genau gemeint?
    Wenn Du mit Elster die Steuerberechnung machst, wie hoch ist dann das zu versteuernde Einkommen?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 29.01.2017, 01:30.

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  • Jambo
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    @ quadans

    Das Einkommen, vermindert um die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 und um die sonstigen vom Einkommen abzuziehenden Beträge, ist das zu versteuernde Einkommen; dieses bildet die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer

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  • quadans
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
    Was kommt denn für ein zu versteuerndes Einkommen raus?
    was ist damit genau gemeint? lohnsteuer zahle ich ja noch nicht.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Überschlägig kommt da sicher kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte raus!

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  • L. E. Fant
    antwortet
    AW: Auszubildener, keine Lohnsteuer -> Spritkosten?

    Was kommt denn für ein zu versteuerndes Einkommen raus?

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