AW: Studiengebühren Fernstudium geltend machen
Der Sachverhalt lautet doch folgendermaßen:
"Ich habe eine Ausbildung als Industriekauffrau gemacht und arbeite jetzt Vollzeit in einem Industrieunternehmen. Am 1.1.2017 habe ich ein Fernstudium "Bachelor Industriemanagement" begonnen."
Also liegt eindeutig eine Zweitausbildung vor mit der zwingenden Folge, dass die Kosten Werbungskosten (oder allenfalls vorweggenommene Betriebsausgaben - BA) sind.
Das hat wiederum, wie bereits erwähnt, zur Folge, dass, da wahrscheinlich Abfluss der Kosten erst 2017 ist, die Kosten auch erst in der Steuererklärung 2017 geltend gemacht werden können (§ 11 Abs. 2 EStG) und zwar als Werbungskosten (oder BA). Da steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind (Vollzeitarbeit in Industrieunternehmen), mindern diese Werbungskosten diese Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit.
Einzutragen ist das ganze, wenn Werbungskosten vorliegen, auf der Anlage N, wo auch der Arbeitslohn aus der Haupttätigkeit erklärt wird.
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Dazu habe ich mich geäußert.
Steuerberatung ist im Forum im Übrigen nicht erlaubt!
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Wenn es ihr nicht um die elektronische Steuererklärung ginge, hätte sie hier im Forum nichts zu suchen. Die Über-ober-Überschrift des Forums lautet Elster.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn man schon so kluge Ratschläge erteilt, die mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun haben, sollte man vorher lesen, um was es der TE geht.
Die TE arbeitet als Industriekauffrau Vollzeit in einem Industrieunternehmen und hat nebenbei ein Fernstudium "Bachelor Industriemanagement" begonnen.
Wo steht denn was von elektronischer Steuererklärung?
Es geht der TE um den Ansatz als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben. Dazu habe ich mich geäußert. Du hast ja grad noch einmal ausgeführt, was sie arbeitet und welches Studium sie macht. An dieser Stelle wiederhole ich mich gerne und verweise auf meinen Beitrag.
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Ich würde auf alle Fälle, sofern Du noch unter 25 bist, einen Antrag auf Kindergeld stellen und die Kosten erstmal als Sonderausgaben geltend machen.
Die TE arbeitet als Industriekauffrau Vollzeit in einem Industrieunternehmen und hat nebenbei ein Fernstudium "Bachelor Industriemanagement" begonnen.
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Ganz pauschal mit Werbungskosten kann man diese Frage nicht beantworten.
Grundsätzlich gilt, dass eine Erstausbildung und die verbundenen Kosten Sonderausgaben sind. Es gibt anhängige Verfahren beim BFH, wo strittig ist, ob eine mehraktige Erstausbildung vorliegt, wenn zwar die rein objektiv betrachtete Erstausbildung (hier Industriekauffrau) abgeschlossen wurde, jedoch ein Studium notwendig ist, um ein höheres Berufsziel zu erreichen.
Dazu müsste man entsprechend belegen, dass man ein höheres Berufsziel anstrebt und das Studium thematisch bzw. inhaltlich auf die Ausbildung aufbaut, was ich hier auch vermute.
Zudem ist es dann unerheblich, ob eine Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt wird.
Natürlich ist hier der Nachteil, dass die Sonderausgaben nur begrenzt abzugsfähig sind und kein Verlustabzugsbetrag möglich ist. Der riesige Vorteil jedoch ist, dass man nach dem BFH weiterhin Anspruch auf Kindergeld hat, obwohl man Vollzeit arbeitet.
Ich würde auf alle Fälle, sofern Du noch unter 25 bist, einen Antrag auf Kindergeld stellen und die Kosten erstmal als Sonderausgaben geltend machen.
Viele Grüße
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Es liegen hier eindeutig Werbungskosten vor, weil es sich um eine Zweitausbildung handelt. Aber da wahrscheinlich Abfluss der Kosten erst 2017 ist, können die Kosten auch erst in der Steuererklärung 2017 geltend gemacht werden (§ 11 Abs. 2 EStG).
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Verstehe ich das richtig dass es Dir jetzt um die Werbungskosten 2017 geht? Oder sind Dir die Kosten schon 2016 entstanden?
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Werbungskosten, da vorher abgeschlossene Ausbildung.
Wenn Du die Steuererklärung elektronisch einreichst, brauchst Du für die Werbungskosten erst einmal keinen Beleg. Ggf. fordert das Finanzamt ihn aber nach, wobei das nicht immer eine Arbeitgeberbestätigung sein muss.
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Studiengebühren Fernstudium geltend machen
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag. Wenn ich was falsch mache, bitte mitteilen :-)
Also, zu meiner Frage:
Ich habe eine Ausbildung als Industriekauffrau gemacht und arbeite jetzt Vollzeit in einem Industrieunternehmen. Am 1.1.2017 habe ich ein Fernstudium "Bachelor Industriemanagement" begonnen. Nun stellt sich mir im diesen Jahr das erste Mal die Frage: Wie setze ich die Studiengebühren von 2340€/ Jahr inkl. Fahrtkosten von der Steuer ab? Ich habe dazu einen Beleg meiner Uni bekommen die die Studiengebühren sowie auch 14 Fahrten zu Präsenzen bestätigt. Wo gebe ich das ein? Sonderkosten oder Werbungskosten? Im Internet finde ich leider viele unterschiedliche Meinungen und bin jetzt verwirrter als vorher. Manche sagen sogar ich benötige eine Bescheinigung vom Arbeitgeber.
Hoffe ihr könnt mir helfen!
Danke und LG, Sina
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